Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt den Kernbereich des deutschen Strafrechts. Für das sogenannte Ausländerinnen- und Ausländerstrafrechts sind daneben vor allem die §§ 95 – 97 AufenthG relevant, die etwa die unerlaubte Einreise, den unerlaubten Aufenthalt sowie bestimmte Unterstützungsmaßnahmen unter Strafe stellen.