Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt gemeinsam mit den Datenschutzgesetzen der Bundesländer den Umgang mit sogenannten personenbezogenen Daten, also solche, die die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer natürlichen – anhand der Daten zumindest bestimmbaren - Person betreffen. Aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) musste das BDSG komplett überarbeitet werden; die Neufassung trat 2018 in Kraft.