Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz

Durch das 1999 unterzeichnete und 2002 in Kraft getretene Freizügigkeitsabkommen erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der EU das Recht, Arbeitsplatz und Wohnsitz innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Voraussetzung für die Nutzung dieses Rechts ist, dass sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbstständig erwerbstätig sind oder – bei Nichterwerbstätigen – über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Ferner erlaubt das Abkommen die Einreise und Aufenthalt auch ohne finanzielle Mittel für bis zu sechs Monate, um sich eine Arbeitsstelle zu suchen.

Link zum Text des Abkommens (Deutsch)