Die Europäische Grundrechtecharta kodifiziert die in der EU geltenden Grund- und Menschenrechte. Sie erhielt mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 01.12.2009 Rechtsverbindlichkeit. Durch den Verweis in Art. 6 EUV gilt die Grundrechtecharte als europäisches Primärrecht und ist damit grundsätzlich von allen Mitgliedstaaten bei der Ausführung von Unionsrecht zu beachten.
Die Grundrechtecharta regelt zum ersten Mal ausführlich die bürgerlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten aller in der Europäischen Union lebenden Menschen.