Die Arbeitgeber-Sanktionsrichtlinie vom 18.06.2009 dient dem Ziel, die illegale Beschäftigung von Personen ohne rechtmäßigen Aufenthalt in den Mitgliedstaaten zu bekämpfen. Sie legt deshalb Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber fest, die solche Drittstaatsangehörigen beschäftigen.