Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV)

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung in ihrer Neufassung vom 24.05.2023 regelt die Einreise und den Aufenthalt von Personen, die am 24. Februar 2022 oder kurz davor in der Ukraine gelebt haben. Diese Personen sind von der Visumspflicht befreit und für 90 Tage nach der Einreise auch von der Pflicht zum Besitz eines Aufenthaltstitels.

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