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Informationen zu Schutzsuchenden aus der Ukraine

Materialien für die Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine: Rechtlicher Rahmen und weitere Informationen

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine häufen sich Anfragen nach den Möglichkeiten der Einreise und des Aufenthalts für Personen aus der Ukraine in Deutschland und der EU. Verschiedene Stellen haben Informationen hierzu veröffentlicht, auf die wir hier hinweisen möchten. Wir beschränken uns dabei in erster Linie auf rechtliche Informationen. Informationen und Angebote, die Geflüchteten aus der Ukraine beim Ankommen und beim Zurechtfinden im Alltag in Deutschland helfen sollen (z.B. Materialien zum Deutschlernen sowie Medienangebote), finden Sie auf der Themenseite bei basiswissen.asyl.net.

Aufgrund der sich schnell ändernden Lage und neu hinzukommenden Informationen können die Angaben auf dieser Seite schnell überholt sein. Wir bitten daher darum, die Aktualität zu überprüfen. Für Hinweise auf unzutreffende oder veraltete Informationen sind wir dankbar.

Because of the war in Ukraine, there is a rising number of inquiries about the possibilities of entry and residence in Germany and the EU for persons fleeing from Ukraine. We have collected information published by various bodies, mainly concerning entry and stay in Germany. We have limited the scope of this page primarily to legal information. Information and services to help refugees from Ukraine settle in and cope with everyday life in Germany (e.g. materials for learning German and media services) can be found on the special page at basiswissen.asyl.net.

Due to the rapidly changing situation, the information on this page may quickly become inaccurate. We therefore ask you to check whether it is up-to-date. We are grateful for any notifications concerning incorrect or outdated information.

Letztes Update & Ergänzungen: 28.11.2024

Internationales

Regelungen und Materialien europäischer und internationaler Organisationen

 

UNHCR

Informationen für Schutzsuchende

IOM (Internationale Organisation für Migration)

Information for people fleeing Ukraine auf germany.iom.int (externer Link)

Europäische Union

    Rat der Europäischen Union (Minister*innen)

    Durchführungsbeschluss vom 25.6.2024 zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes (externer Link, Durchführungsbeschluss 2024/1836, Abl. L vom 3.7.2024): Der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (entsprechend dem ursprünglichen Durchführungsbeschluss 2022/382 vom 4.3.2022) wird um ein Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert.

    Durchführungsbeschluss vom 19.10.2023 zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes (externer Link, pdf, Durchführungsbeschluss 2023/2409 vom 19 Oktober 2023, Abl. L vom 24.10.2023): Der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (entsprechend dem Beschluss 2022/382, s.u.) wird um ein Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert.

    Beschluss vom 4.3.2022 zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes nach der RL 2001/55/EG (pdf, Durchführungsbeschluss 2022/382 vom 4. März 2022, Abl. L 71/1 vom 4.3.2022), einschließlich der Definition der Personengruppen, für die der vorübergehende Schutz gilt sowie der Klarstellung, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 7 der Richtlinie 2001/55/EG (s.u.) den Beschluss auch auf andere Personengruppen anwenden können.

    Anlage zum Beschluss vom 4.3.2022: Erklärung der Mitgliedstaaten, Artikel 11 der Richtlinie 2001/55/EG nicht anzuwenden (externer Link, pdf): Da Artikel 11 der Richtlinie nicht angewandt wird, sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, Personen wieder aufzunehmen, die in ihrem Hoheitsgebiet vorübergehenden Schutz genießen und sich unrechtmäßig in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates begeben haben (Beschluss zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, die die Haupteinreiseländer für Vertriebene aus der Ukraine darstellen).

    Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (2001/55/EG): Die Richtlinie vom 20. Juli 2001 wurde als Reaktion auf die damals erhöhte Zahl von Schutzsuchenden aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens erlassen, kam bis zum Jahr 2022 aber nie zur Anwendung. Sie wird auch als "Massenzustromsrichtlinie" bezeichnet. Am 4. März 2022 hat der Rat der Innenminister*innen der EU auf Vorschlag der EU-Kommission erstmals beschlossen, die Richtlinie 2001/55/EG auf Vertriebene aus der Ukraine anzuwenden.

    Europäischer Rat (Staats- und Regierungschef*innen)

    Schlussfolgerungen des Rates der EU, Außerordentliche Tagung am 24. Februar 2022

    • Verurteilung der militärischen Aggression Russlands
    • Restriktive Maßnahmen/Sanktionspaket in Bezug auf Russland

    Europäische Kommission

    Informationen und FAQ zu den Rechten bei der Einreise in einen EU-Staat, bei der Weiterreise innerhalb der EU sowie zum Anspruch auf vorübergehenden Schutz, weitere Informationen nationaler Behörden

    Leitlinien vom 2.3.2022 für das Außengrenzenmanagement zur Erleichterung des Grenzübertritts an den Grenzen zwischen der Ukraine und der EU

    • Überblick über die Maßnahmen, die im Rahmen der Schengen-Vorschriften zur Verfügung stehen, insbesondere:
      • Vereinfachung von Grenzkontrollen bei Schutzbedürftigen, wie Kinder
      • Kontrollen außerhalb der Grenzübergangsstellen
      • Sonderregelungen für Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr
      • Einrichtung von Nothilfekorridoren für humanitäre Hilfe
    • Hinweise zur Unterstützung durch Frontex, EU-Asylagentur, Europol
    • Austausch EU-Mitgliedstaaten auf “Solidaritätsplattform”

    Leitlinien vom 21.3.2022 zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes nach der RL 2001/55/EG

    • Detaillierte Hinweise zum Anwendungsbereich:
      • Personen, die unter den Ratsbeschluss fallen
      • Personen, die nicht unter den Ratsbeschluss fallen
      • Familienangehörige
    • Behandlung von Kindern, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger
    • Fragen der Freizügigkeit in den Mitgliedstaaten
    • Registrierung von Schutzsuchenden in den Mitgliedstaaten
    • Bereitstellung von Informationen für Schutzsuchende
    • Solidaritätsplattform zur Koordinierung der operativen Reaktionen der Mitgliedstaaten

    EUAA (Europäische Asylagentur)

    Überblick zu Maßnahmen, die von EU-Mitgliedstaaten sowie von mit der EU assoziierten Staaten zur Aufnahme von ukrainischen Schutzsuchenden beschlossen wurden:

     

    ECRE

    Information Sheet - Access, asylum procedures, reception conditions for Ukrainians in European countries (Englisch)

    • Angaben zur Einreise sowie zu Aufnahmeverfahren und Aufnahmebedingungen in 26 europäischen Staaten

     

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    Bund

    Bundesweite Regelungen, Informationen von Bundesministerien und -behörden

    Gesetze, Verordnungen und Informationen der Bundesregierung sowie von Bund-/Länder-Institutionen

    Gesetzgebung

    Einführung der Sozialhilfe für Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1.6.2022: Aufgrund der Neuregelung, die im "Einmalzahlungsgesetz" vom 23. Mai 2022 enthalten ist, erhalten aus der Ukraine geflüchtete Personen, die den vorübergehenden Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragt oder erhalten haben, ab dem 1. Juni 2022 Anspruch auf Leistungen des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, "Hartz IV") bzw. des Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe). Sie fallen damit aus dem Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes heraus ("Rechtskreiswechsel").

    Bundesregierung

    MPK Beschluss (PDF, externer Link) der Besprechung des Bundeskanzlers und der Regierungschef*innen der Länder vom 7.4.2022

    • unter anderem: ab 1.6.2022 sollen Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem SGB II, bzw. SGB XII erhalten
    • siehe asyl.net Meldung vom 8.4.2022

    Auswärtiges Amt

    Informationen für deutsche und ukrainische Staatsangehörige sowie Drittstaatsangehörige in der Ukraine

    • Informationen für deutsche Staatsangehörige, Aufforderung das Land zu verlassen
    • Infos für ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Ukraine: Einreise nach Deutschland, Visumsfreier Schengen-Aufenthalt, wo/wie Visum beantragen

    Deutsche Botschaft Kiew

    Schengenvisa Ukraine

    • Informationen zu kurzfristigen Aufenthalten (bis 90 Tage)

    Informationen in Ukrainisch für Ukrainer*innen und Drittstaatenangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine

    • Informationen zur visumsfreien Einreise in den Schengen-Raum

    Bundesministerium des Innern

    "Germany4Ukraine"

    • Informationsseite auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch
    • Basisinformationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung
    • Informationen zur Unterbringung
    • FAQ's

    Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - UkraineAufenthFGV

    Verlängerung der UkraineAufentFGV vom November 2024 (Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – 1. UkraineAufenthÄndFGV; BGBl. Teil I Nr. 363 vom 27.11.2024), abrufbar u.a. bei buzer.de: Bestehende Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG für vorübergehend Schutzberechtigte gelten bis zum 4. März 2026 automatisch fort (müssen also nicht einzeln verlängert werden), allerdings mit der Einschränkung auf bestimmte Personengruppen:

    • Ukrainische Staatsangehörige
    • Bei Staatenlosen und Drittstaatsangehörigen nur Personen, 
      • die am 24.2.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen Schutz genossen haben oder
      • die Familienangehörige von ukrainischen Staatsangehörigen oder von Personen sind, die am 24.2.2022 in der Ukraine international schutzberechtigt waren bzw. einen gleichwertigen Schutz genossen haben oder
      • die sich am 24.2.2022 in der Ukraine mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel aufgehalten haben.

    Bei Personen, die in der Ukraine kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht hatten, laufen somit bestehende Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG im Zeitraum zwischen dem 5. März 2025 und dem 4. Juni 2025 aus (siehe hierzu die Hinweise bei germany4ukraine.de).

    Vorhergende Regelung: Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine, 28. November 2023 (BGBl. I Nr. 334 vom 4.12.2023), abrufbar u.a. bei buzer.de:

    • Fortgeltung bestehender Aufenthaltserlaubnisse bis zum 4. März 2025: Die Aufenthaltserlaubnisse für Menschen aus der Ukraine, die vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten haben, werden per Verordnung bis zum 4. März 2025 verlängert. Bestehende Aufenthaltserlaubnisse sollen fortgelten, sodass keine Verlängerung im Einzelfall notwendig sein soll.
    • Nach § 2 Abs. 1 der Verordnung gelten bestehende Aufenthaltserlaubnisse, die nach § 24 AufenthG erteilt wurden, regelmäßig "ohne Verlängerung im Einzelfall" fort. Daraus folgt, dass die Betroffenen keinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen müssen und auch keinen Termin bei den Ausländerbehörden zur Verlängerung wahrnehmen müssen. Geplant sind laut Begründung der Verordnung stattdessen "verwaltungsinterne Maßnahmen", mit denen sichergestellt werden soll, "dass trotz scheinbar abgelaufener Aufenthaltserlaubnisse aufgrund eines veralteten Ablaufdatums auf dem jeweiligen Aufenthaltstitel insbesondere die Möglichkeit zum Bezug von Sozialleistungen sowie die Reisemöglichkeiten der Titelinhaber […] erhalten bleiben" (BR-Drs.537/23, S. 3).
    • siehe auch asyl.net Meldung vom 27.11.2023

    Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV)

    Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen vom 7.3.2022, geändert durch Verordnungen vom 3.5.2022, 24.8.2022, 28.11.2022, 24.5.2023, 27.5.2024 und 27.11.2024), u.a. abrufbar bei buzer.de. Die Verordnung regelt, welche Personen vom "Erfordernis eines Aufenthaltstitels" befreit sind, also ohne Visum oder einen anderen Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen dürfen. Dies ist laut § 2 Abs. 1 UkraineAufenthÜV der zuletzt im November 2024 geänderten Verordnung für diese Personengruppen möglich:

    • Ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 4. Dezember 2025 eingereist sind,
    • Nicht-ukrainische Staatsangehörige (Drittstaatsangehörige) und Staatenlose, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben und die bis zum 4. Dezember 2025 eingereist sind,
    • Familienangehörige ukrainischer Staatsangehöriger oder von Staatenlosen oder Drittstaatsangehörigen, die am 24.2.2022 in der Ukraine international schutzberechtigt waren oder einen gleichwertigen Schutzstatus genossen haben und die bis zum 4. Dezember 2025 eingereist sind
    • Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel gelebt haben und die bis zum 4. Dezember 2025 eingereist sind.

    Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels gilt für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet. Mit der Änderung vom November 2024 wurde sichergestellt, dass dies für Einreisen bis zum 4. Dezember 2024 und damit für einen Gesamtzeitraum bis 4. März 2026 gilt. Dies entspricht der EU-weiten Regelung des Durchführungsbeschlusses vom 25. Juni 2024 (s.o.). Innerhalb der 90 Tage besteht dann die Gelegenheit, die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zu beantragen und damit den vorübergehenden Schutz geltend zu machen. Zu den Details der Regelung siehe asyl.net, Meldungen vom 11.4.2022, vom 18.8.2022, vom 30.8.2022, vom 5.6.2023 und vom 27.5.2024 sowie die "Fragen und Antworten zum Status nicht-ukrainischer Staatsangehöriger".

    Weiterhin für 90 Tage vom Erfordernis des Aufenthaltstitels befreit sind ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, zu diesem Zeitpunkt aber dort ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten sowie in der Ukraine schutzberechtigte Personen, auf die diese Voraussetzungen zutreffen, und die bis zum 31. Dezember 2024 eingereist sind (§ 2 Abs. 2 der UkraineAufenthÜV).

    Nicht (mehr) erfasst sind somit Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die sich am 24. Februar 2022 mit einem befristeten Aufenthaltstitel oder mit einem anderweitigen Schutzstatus, der nicht dem internationalen Schutz entspricht, in der Ukraine aufgehalten haben. Diese Personen benötigen also für die Einreise nach Deutschland ein Visum.

    Rundschreiben des BMI

    Rundschreiben vom 30. Mai 2024 zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Rats der EU zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (Aktualisierung der Rundschreiben vom 5. September 2022 zur Umsetzung des EU-Ratsbeschlusses sowie von Rundschreiben vom 5. September, 14. April und 14. März 2022):

    • Definition der Personengruppen, die Anspruch auf vorübergehenden Schutz und somit auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben, sowie Hinweise des BMI zu diesen Gruppen:
      1. Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten bzw. dort Schutz genossen haben,
      2. Personen, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine einen internationalen Schutzstatus (Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz) oder einen vergleichbaren Schutzstatus hatten,
      3. Familienangehörige der unter 1. und 2. genannten Personen (dazu Hinweise des BMI u.a. zur Definition der Familienangehörigen und von "engen Verwandten").
      4. Nicht-ukrainische Staatsangehörige (Drittstaatsangehörige) und Staatenlose, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben und die nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Bei den Herkunftsstaaten Eritrea, Syrien und Afghanistan kann grundsätzlich angenommen werden, dass eine sichere und dauerhafte Rückkehrmöglichkeit nicht besteht. Bei Drittstaatsangehörigen aus anderen Herkunftsstaaten ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
      5. Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten und bei denen die Verlängerung dieses Aufenthaltstitels nicht möglich ist bzw. bei denen die Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels entfallen sind. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch für ukrainische Staatsangehörige mit einer Duldung nach § 60a Abs.2 S. 1 AufenthG in Betracht, allerdings nicht, wenn die Ausreise bislang ausschließlich oder maßgeblich an fehlender Mitwirkung der Betroffenen, an fehlenden Reisedokumenten oder an fehlender Identitätsklärung gescheitert ist.

    Neu: Vom vorübergehenden Schutz ausgenommen werden somit nun Staatenlose und Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine lediglich ein befristetes Aufenthaltsrecht hatten. Bestehende Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG sollen für diese Personengruppe nicht verlängert werden (was ab dem 5. März 2025 greift, siehe dazu oben die UkraineAufenthFG vom November 2024).

    Darüber hinaus enthält das Rundschreiben des BMI Hinweise zu den folgenden Themen:

    • Maßgeblicher Zeitpunkt der Ausreise aus der Ukraine und der Einreise in das Bundesgebiet
    • Familiennachzug und Familienzusammenführung innerhalb der EU
    • Ausschlussgründe
    • Verfahren, Hinweise für die Verwaltung:
      • Antrag und Registrierung
      • Aufenthaltstitel und "Spurwechsel" (Wechsel des Aufenthaltsstatus)
      • Format der Aufenthaltserlaubnis, Gültigkeit, Fiktionsbescheinigung, Reiseausweis für Ausländer, Ausweisersatz
      • Arbeitsmarktzugang (regelmäßig ohne Einschränkungen zu gewähren)
      • Wohnsitzregelung (Bestimmung des Wohnsitzes/Verteilung vor und nach der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG)
      • "Weiterwanderung" von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen
      • Erneute Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach Erlöschen
      • Verfahren, falls Personen im Asylverfahren sind bzw. ausdrücklich einen Asylantrag stellen; Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG
      • Umgang mit Personen, die in der Ukraine im Asylverfahren waren
      • Zugang zum Integrationskurs

    Rundschreiben vom 8. August 2022 zur "Weiterwanderung"  von Personen mit Anspruch auf vorübergehenden Schutz innerhalb der EU: In dem Rundschreiben werden Details zur europäischen Registrierungsplattform mitgeteilt (Temporary Protection Directive Platform, TPD-Platform), die einen Überblick über die der aus der Ukraine geflüchteten Personen ermöglichen soll. In diesem Zusammenhang werden in Bezug auf die Rechtslage in Deutschland insbesondere folgende Erläuterungen und Klarstellungen vorgenommen:

    • Reist eine schutzsuchende Person, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet ist, aus einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen und beantragt dort den vorübergehenden Schutz, werden die Daten der Person – einschließlich die Daten aus der erkennungsdienstlichen Behandlung – mit der TPD-Plattform abgeglichen. Hat die Person in einem anderen Mitgliedstaat der EU bereits den vorübergehenden Schutzstatus erhalten, führt dies zu einer sogenannten "Treffermeldung". In Deutschland erhält das BAMF diese Treffermeldungen und leitet sie unverzüglich an die zuständige Ausländerbehörde weiter.
    • Eine Treffermeldung, die über die Schutzgewährung in einem anderen EU-Staat informiert, führt nicht dazu, dass die Person vom vorübergehenden Schutz in Deutschland ausgeschlossen wird. Im Gegenteil ist der schutzbegehrenden Person bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zu erteilen. Der Mitgliedstaat, der den vorübergehenden Schutz zuvor bewilligt hat, wird lediglich über die Registrierung in Deutschland informiert.
    • Umgekehrt führt die Mitteilung darüber, dass eine Person, die in Deutschland vorübergehenden Schutz erhalten hat, in einem anderen Mitgliedstaat diesen Schutzstatus beantragt hat, zu den folgenden Konsequenzen: Die Ausländerbehörde hat in dieser Konstellation zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis noch bestehen. Dabei hat sie zu berücksichtigen, dass der Fortzug in einen anderen Mitgliedstaat sowie die Gewährung des vorübergehenden Schutzes in diesem Staat einen Erlöschensgrund für die Aufenthaltserlaubnis darstellen kann (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG).
    • Darüber hinaus wird im Rundschreiben kurz auf die Folgen eingegangen, die eine Rückkehr in die Ukraine nach Auffassung des BMI auf den vorübergehenden Schutzstatus hat: Demnach droht hier bei einer dauerhaften Rückkehr das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis – nicht aber bei einer "nur zeitweisen" Rückkehr.

    Rundschreiben vom 27. Mai 2022 zum "Rechtskreiswechsel": Durch das Inkrafttreten des "Einmalzahlungsgesetzes" können aus der Ukraine geflüchtete Menschen ab dem 1. Juni 2022 unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein, Leistungen nach SGB II (Grundsicherung) bzw. SGB XII (Sozialhilfe) zu beziehen; siehe hierzu auch unten: Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen vom 23.5.2022 sowie die Informationen der GGUA Flüchtlingshilfe vom 27.5.2022. Das Rundschreiben des BMI behandelt insbesondere diese Themen:

    • Wohnsitzauflage
    • Fiktionsbescheinigungen
    • Umgang mit nicht-ukrainischen Drittstaatsangehörigen

    Rundschreiben vom 25. Mai 2022 zur Registrierung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022: Hinweise zum neuen § 49a Abs. 4a AufenthG (Personengruppen, bei denen erkennungsdienstliche Maßnahmen durchzuführen sind, mögliche Unzumutbarkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung bei vulnerablen Personengruppen); Verfahrenshinweise für die Behörden (zugleich Aktualisierung eines Rundschreibens vom 14.3.2022; externer Link von frsh.de)

    Rundschreiben vom 18.03.2022 zum ausländerrechtlichen Pass- und Dokumentenwesen

    • Zeitlich befristete Anerkennung UKR ID-Karte Modell 2015 als Passersatz bis zum 23.02.2023.
    • Auffassung des BMI zur Passpflicht und Rechtmäßigkeit von Einreise und Aufenthalt: Befreiung von Passpflicht für von der UkraineAufenthÜV erfasste Personen.

    Anordnung zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer(18.3.2022)

    • Anordnung des Ministeriums über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, zuletzt geändert am 18.3.2022 durch Einfügung einer "Sonderregelung anlässlich des Überfalls der Russischen Föderation auf die Ukraine und des Ausbruchs des Krieges am 24. Februar 2022" (Abschnitt IIIa; externer Link zu Anordnung bei bamf.de).

    Allgemeinverfügung vom 17.03.2022 über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere (veröffentlicht von der GGUA)

    • Zeitlich befristete Anerkennung der "ID-Card Modell 2015" als Passersatz

    Rundschreiben vom 15.3.2022 zur Verteilung von ukrainischen Vertriebenen auf die Bundesländer

    • Umstellung vom Prinzip der (freiwilligen) Meldung freier Kapazitäten durch die Bundesländer auf Verteilung nach dem EASY-Prinzip (EASY: "Erstverteilung der Asylbegehrenden"): Ab dem 16.3.2022 soll tagesaktuell festgestellt werden, welche Bundesländer die EASY-Quote noch nicht erreicht haben und in die deshalb eine Verteilung erfolgen kann.
    • Mit Anlage "Zuweisungsverfahren von Geflüchteten aus der UKR": Hinweise zum Verfahren, aktuelle EASY-Quoten auf der Basis des sogenannten Königsteiner Schlüssels

      Frühere Rundschreiben

      Bundesfamilienministerium (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

      Übersicht mit Unterstützungsangeboten: Ankommen und Teilhaben in Deutschland – Wie können ukrainische Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Deutschland leichter in einen Alltag zurückfinden?

       

      Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

      Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

      Bundesagentur für Arbeit

      Fachliche Weisungen vom 23.5.2022 zum "Rechtskreiswechsel" (externer Link): Ab dem 1. Juni 2022 haben aus der Ukraine geflüchtete Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen des SGB II (Grundsicherung) bzw. des SGB XII (Sozialhilfe). Die Weisungen der Bundesagentur mit dem Titel "Bearbeitung von Fällen mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder entsprechender Fiktionsbescheinigung" richten sich an die zuständigen Behörden und sollen den Antrags- und Bearbeitungsprozess vereinfachen. Eine Zusammenfassung der Weisung hat die GGUA Flüchtlingshilfe Münster veröffentlicht (siehe unten, Arbeitshilfe der GGUA vom 27.5.2022).

      Übersicht zu Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildungsförderung sowie zu Maßnahmen der Unterstützung beim Berufseinstieg für Personen mit vorübergehendem Schutz nach der EU-Richtlinie 2001/44/EG

      Übersichtsseite "Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine"

      Bundesministerium für Bildung und Forschung & Bundesministerium für Arbeit und Soziales

      bildungsketten.de: Linksammlung zu Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine: Sammlung von Internet-Seiten in Ukrainisch, Russisch oder Englisch

      Gesundheitsministerkonferenz (GMK)

      Beschluss vom 28.3.2022: Maßnahmen zur Sicherstellung eines schnellen und niedrigschwelligen Zugangs zu medizinischer und pflegerischer Versorgung; für alle Finanzierungsfragen soll Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bis zum 7. April 2022 Lösungsvorschläge erarbeiten

      Jugend und Familienministerkonferenz (JFMK)

      Umlaufbeschluss vom 28.3.2022: Einrichtung einer Bundeskoordinierungsstelle zur Aufnahme evakuierter Einrichtungen (insbesondere Waisenhäuser) aus der Ukraine

      Kultusministerkonferenz (KMK)

      Informationen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zum Hochschulzugang für Geflüchtete aus der Ukraine (externer Link)

      • Hochschulzugang mit ukrainischen Zeugnissen
      • Zeugnisbewertung und Verifizierung
      • Empfehlung der EU-Kommission zur Anerkennung von Qualifikationen bei Flucht aus der Ukraine

       

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      Informationen von NGOs

       

      Berlin hilft!

      Ukraine: Informationssammlung (laufend aktualisiert)

      • Informationen sowohl zu Verfahren und Abläufen in Berlin als auch bundesweit
      • Informationen unter anderem zu Registrierung, Umverteilung, Einreise, Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und Unterbringung.

         

        Caritas

        Leitfaden: Unterbringung Geflüchteter in privatem Wohnraum (17.3.2022)

         

        Connection e.V.

        Russischsprachiger Telegramm-Kanal mit Informationen für Personen, die den Kriegsdienst verweigern (wollen).

         

        Damigra

        Mehrsprachige Informationsflyer zum "Schutz vor Gewalt für Frauen und Kinder" (Deutsch, Ukrainisch, Russisch)

         

        Deutsches Rotes Kreuz

        Information des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug bei Schutzberechtigten aus der Ukraine:

        Materialien des DRK-Suchdienstes mit Informationen über die Angebote (dt./ukr.). Druckdateien der Materialien können auf Anfrage vom Suchdienst zur Verfügung gestellt werden (Mail an: suchdienst(at)drk.de):

         

        Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma

        Informationen zum Notfall-Telefonhotline für geflüchtete Roma aus der Ukraine in den Sprachen Romanes, Ukrainisch und Russisch.

         

        GGUA Münster

        Handreichung: Änderungen ab 1. Juni 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine ("Rechtskreiswechsel" vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II/SGB XII), 27.5.2022 (externer Link zu ggua.de)

        Zusammenfassung der Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit vom 23. Mai 2022 zum Rechtskreiswechsel ab 1. Juni, 27.5.2022 (externer Link zu ggua.de)

        Übersicht: Sozialrechtliche Rahmenbedingungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, 4.3.2022 (externer Link zu ggua.de)

        Handreichung: Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine, zuletzt aktualisiert: 10.3.2022 (PDF Download hier)

        • Einreise, Situation nach Ablauf des 90 tägigen visumsfreien Aufenthalts
        • Bezug von Sozialleistungen, Zugang zum Arbeitsmarkt
        • Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen während des visumsfreien Aufenthalts
        • Möglichkeiten des längerfristigen Aufenthalts
        • Erwägungen zur Asylantragstellung
        • Informationen zur erwarteten Regelung zum vorübergehenden Schutz

         

        Handbook Germany

        Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch

        • Detaillierte Informationen zu Aufenthalt, Ausreise/Einreise
        • Informationen zur Unterbringung und Unterkunftssuche in Deutschland und der EU
        • Hilfsangebote

         

        Landesgesundheitszentrum Nordrhein-Westfalen

        Sammlung von Gesundheitsinformationen für Geflüchtete aus der Ukraine (inkl. Informationen in ukrainischer Sprache) zu folgenden Themen:

        • Orientierung im Gesundheitssystem
        • Arzt-Patienten-Interaktion
        • Coronavirus
        • Infektionsschutz und Impfen
        • Handlungsempfehlungen und Informationen zum Herkunftsland im Rahmen des Infektionsschutzes

         

        mbeon – Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer Online

        Videos mit Informationen zur Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) und zur mbeon App (produziert vom Paritätischen Gesamtverband und dem DRK)

         

        Mediendienst Integration

        Flüchtlinge aus der Ukraine

        • Zahlen zu Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland und der EU
        • Angaben zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine
        • Informationen zu ukrainischen Staatsangehörigen in Deutschland

         

        Minor - Projektkontor

        Aufenthaltsrechtliche Informationen für Menschen aus der Ukraine

        • Einreise für ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige aus der Ukraine
        • Informationen zur Aufnahme und zum Aufenthaltsrecht sowie zum Asylverfahren
        • Informationen zu weiteren möglichen Aufenthaltstiteln und zum Arbeitsmarktzugang

         

        Pro Asyl

        Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine: Laufend aktualisierte Sammlung von Informationen und Links (zT auf Englisch, Ukrainisch, Russisch)

        Drittstaatsangehörige aus der Ukraine – Was ändert sich nach dem 31.8.2022? (Nachricht vom 23.9.2022)

        Geflüchtete aus der Ukraine privat aufnehmen: Tipps und Hinweise (1.4.2022)

           

          Roma Antidiscrimination Network

          Informationen bezüglich Personen, denen mit Verweis auf eine (angebliche) Unionsbürgerschaft der vorübergehende Schutz und teilweise die Zahlung jeglicher Sozialleistungen verweigert wird. Das Problem betrifft vor allem Rom*nija aus der westukrainischen Region Transkarpatien.

           

          Terre des Femmes und Arbeiter-Samariter-Bund

          Flyer: Schütze dich vor Menschenhandel! (Deutsch, Ukrainisch, Russisch)

           

          Universität Halle

          PDF Download: Handreichung zu Möglichkeiten der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, (sehr) kurze Erklärung der Grundlagen:

          • zur Richtlinie zum vorübergehenden Schutz
          • zu möglichem Bundesaufnahmeprogramm

           

          Zentralrat der Juden in Deutschland

           

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          Bundesländer

          Erlasse, Hinweise und Informationsmaterialien aus den Ländern

           

          Baden-Württemberg

          Landesregierung

          Informationen zur Ukraine

          • FAQs zur Ukraine
            • Asylantragsstellung, Unterbringung, Sozialleistungen
            • Unterstützungsmöglichkeiten
            • Informationen zu Corona und Impfangeboten

          Zahlreiche Erlasse und Rundschreiben zu verschiedenen Themen bezüglich der Situation von aus der Ukraine geflüchteten Menschen finden sich auf der Seite "Erlasse und Anwendungshinweise" auf der Website des Ministeriums für Justiz und Migration. Die Erlasse sind nach Jahr sortiert.

           

          Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

          Zusammenstellung von Informationen und Links.

           

          Bayern

          Landesregierung

          • "Hilfen in der Ukrainekrise"
            • Informationen über zuständige Stellen für Registrierung ankommender Geflüchteter
            • Unterbringung in Bayern
            • Unterstützungsmöglichkeiten
          • PDF Download: Erstinformation des bayerischen Innenministeriums
            • voraussichtliche Aufnahme nach § 24 AufenthG, Erwerbstätigkeit gestattet, Leistungsberechtigung nach AsylbLG
            • Unterbringung privat oder in Unterkunft, Angaben zu AsylbLG-Leistungen, Angaben zum Aufnahme- und Verteilungsverfahren
            • Auskünfte zu Notunterkünften und Unterstützungsmöglichkeiten

           

          Berlin

          Landesregierung

          Informationen des Regierenden Bürgermeisters für Geflüchtete aus der Ukraine (Deutsch, Ukrainisch, Russisch, Englisch)

          • Ankunft, Registrierung, Unterkunft, vorübergehender Schutzstatus, Arbeitserlaubnis, Corona-Situation
          • FAQ für Geflüchtete und Unterstützer*innen
          • Allgemeinverfügung des LEA
          • Zentrale Servicerufnummer für Geflüchtete aus der Ukraine: (030) 9012 7127 ( Auskünfte in Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch)

          Verfahrenshinweise zur Erfassung von Flüchtlingen aus der Ukraine im Melderegister (Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres vom 14.4.2022: Landesspezifische Anpassung der Hinweise des BMI vom 29.3.2022 zur melderechtlichen Situation von Flüchtlingen aus der Ukraine)

          Allgemeinverfügung des Landeseinwanderungsamts (LEA) anlässlich der Krisensituation in der Ukraine

          • Visumsfreier Kurzaufenthalt wird automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert, keine Bescheinigung erforderlich

          Flüchtlingsrat Berlin

          Aufnahme Kriegsflüchtlinge Ukraine, Zusammenstellung von Informationen u.a. zu folgenden Themen

          • Ablauf des Aufnahmeverfahrens in Berlin (Ankommen sowie Umverteilung in andere Bundesländer)
          • Informationen zum Aufenthalts- und Sozialrecht, zur Unterbringung und medizinischen Versorgung
          • Spenden und Unterstützungsmöglichkeiten
          • Forderungen zur Unterbringung, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung

          Refugee Law Clinic Berlin

          Kurzinformationen für Geflüchtete aus der Ukraine, verfügbar in vier Sprachen

          studierendenWERK Berlin

          • Informationen rund um das Thema Studieren in Berlin für vom Krieg in der Ukraine betroffenen geflüchteten Studierenden und geflüchteten Studieninteressierten.

           

          Brandenburg

          Landesregierung

          Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

          • Informationen auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch
          • Unterbringung und Kontaktstellen in den Landkreisen
          • Verlängerung Visa/ visumsfreier Aufenthalt

          Flüchtlingsrat Brandenburg

          Ukraine - aktuelle Informationen

          • Ankunft und Aufenthalt
          • Versorgung und Unterbringung in Brandenburg
          • Informationssammlung (mehrsprachig)
          • Unterstützungsmöglichkeiten

           

          Bremen

          Landesregierung

          Übersichtsseite: Hilfe für Menschen aus der Ukraine

          • Informationen zu ersten Anlaufstellen für Menschen aus der Ukraine
          • Unterbringung von Geflüchteten
          • Hilfsangebote für Geflüchtete
          • Häufig gestellte Fragen

           

          Hamburg

          Landesregierung

          "Infos für Schutzsuchende"

          Hamburgasyl

          Hamburgasyl - Arbeitsgemeinschaft Kirchliche Flüchtlingsarbeit - Updates Ukraine

          • Rechtliche Hinweise
          • Unterstützungsmöglichkeiten
          • Gesundheitliche Versorgungsstellen

           

          Hessen

          Landesregierung

          Hessen hilft Ukraine

          • Telefonhotline
          • FAQs zur Lage in der Ukraine, zu Hilfsmaßnahmen/Unterstützungsangeboten
          • Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen
            • Verlängerung des visumsfreien Kurzaufenthalts um 90 Tage
            • hessische Ausländerbehörden werden vom Erfordernis der Nachholung des Visumsverfahrens absehen
          • Kontakt: hessische Ausländerbehörden, ukrainisches Generalkonsulat FFM, Behördennummer

          Flüchtlingsrat Hessen

          Gesammelte Informationen zur aufenthaltsrechtlichen Situation von Menschen aus der Ukraine in Deutschland

          • Einreise nach Deutschland/EU
          • Aufenthalt und Soziales
          • Informationen zur "Massenzustrom-Richtlinie"
          • Asylantragsstellung
          • Unterkünfte und Unterstützungsmöglichkeiten

           

          Mecklenburg-Vorpommern

          Landesregierung

          "Mecklenburg-Vorpommern hilft. Alles Wichtige zur zivilen Hilfe für die Ukraine"

          Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern

          FAQ - Ukraine

          • Sozialleistungen, Arbeitserlaubnis, Unterbringung und Krankenversorgung
          • Unterstützungsmöglichkeiten an der Grenze
          • Asylantrag und "Familiennachzug"

           

          Niedersachsen

          Landesregierung

          Krieg in der Ukraine - Fragen und Antworten

          • Hotline der Landesaufnahmebehörde (Telefon & E-Mail)
          • Aufenthalt & Aufenthaltserlaubnis, Meldepflicht, Asylantrag, Sozialleistungen und Beratungsangebote

          Sammlung von Erlassen zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine

           

          Flüchtlingsrat Niedersachsen

          Aktuelle Informationen Ukraine

          • Hotline der Landesaufnahmebehörde (Telefon & E-Mail)
          • Einreise, Asyl- und Aufenthalt in Deutschland
          • Rechtsauffassung des BMI zum Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen

           

          Nordrhein-Westfalen

          Landesregierung

          "Informationen zur Ukraine-Krise"

          • Registrierung von Schutzsuchenden aus der Ukraine
          • Unterstützungsmöglichkeiten

          Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen

          Informationen zur Ukraine

          • Einreise und Aufenthalt
          • Weitere Informationen auch unter "Aktuell"

           

          Rheinland-Pfalz

          Landesregierung

          Ukraine-Übersichtsseite der Landesregierung

          • Informationen auch auf Ukrainisch
          • Fragen zu bundesweiten Verteilung, zur Massenzustromrichtline und zum Schutz von unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen
          • Informationen zu Themen wie Arbeit, Gesundheit, Schule und Kita
          • Unterstützungsangebote und -möglichkeiten

          Übersichtsseite mit allen Rundschreiben des Integrationsministerium Rheinland-Pfalz zum Thema Ukraine

           

          Saarland

          Landesregierung

          Ukraine- Themenportal zur aktuellen Lage

          • Hotline mit ukrainisch-sprachigen Mitarbeiter*innen
          • FAQs zu Hilfsangeboten, Aufenthaltsrecht und Unterbringung

           

          Sachsen

          Landesregierung

          "Sachsen hilft Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine - alle Informationen für geflüchtete Ukrainer"

          • Erstkontakt-Fflyer
          • Allgemeine Rechtsvorschriften
          • Informationen zur Unterbringung
          • Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen
          • FAQs

           

          Sachsen-Anhalt

          Landesregierung

          Ukraine: Hilfsangebote und Informationen für ukrainische Staatsangehörige

          • Unterbringung, Sozialleistungen, Aufenthaltsrecht
          • Hilfsangebote für Geflüchtete

           

          Schleswig-Holstein

          Landesregierung

          "Ukraine-Gesamterlass" – Zusammengefasste Erlassregelungen zur Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine (Erlass des schleswig-holsteinischen Innenministeriums vom 17. Juni 2022, externer Link zum Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein): Da davon ausgegangen wird, dass der rechtliche Rahmen für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine weitgehend finalisiert ist, wurden die bisherigen Regelungen in einem Erlass zusammengeführt. Hinweis: Verschiedene zuvor herausgegebene Erlasse, die die Aufnahme von Vertriebenen zum Thema haben, werden zugleich aufgehoben.

          Ukraine aktuell (auf der Seite der Landesregierung, schleswig-holstein.de)

          • Info-Hotline zur Flucht aus der Ukraine (Telefon und E-Mail)
          • Koordination der Hilfsangebote durch Norddeutsch-Ukrainischen Hilfsstab
          • Informationen zu Einreise, Aufenthalt, Arbeitsaufnahme, Unterkunft
          • Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten

          Hinweise zur Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine (auf der Seite des Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen)

          • Aufenthaltsrechtliche Situation von Ukrainer*innen
          • Hinweise zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG
          • Fragen zur privaten Unterbringung und zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten für Ukrainer*innen
          • Hinweise des Landesbeauftragten zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG für aus der Ukraine fliehende Drittstaatsangehörige (31.3.2022, pdf zum Download)

          Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein

          Informationen Ukraine

          • Beratungsangebote in Schleswig-Holstein
          • Einreise nach Deutschland, Situation an den Grenzen
          • Aufenthalt in Deutschland

           

          Thüringen

          Landesregierung

          Flüchtlingsrat Thüringen

          Informationen zu Flucht und Ukraine auf Deutsch und Englisch

          • Hinweise zu Sozialleistungen, zur vorübergehenden Beantragung einer Duldung
          • Hinweis auf PostOst Informationen zu den ukrainischen Grenzen
          • Unterstützungsmöglichkeiten
          • Hinweise auf weitere Informationssammlungen

           

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