Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine häufen sich Anfragen nach den Möglichkeiten der Einreise und des Aufenthalts für Personen aus der Ukraine in Deutschland und der EU. Verschiedene Stellen haben Informationen hierzu veröffentlicht, auf die wir hier hinweisen möchten. Wir beschränken uns dabei in erster Linie auf rechtliche Informationen. Informationen und Angebote, die Geflüchteten aus der Ukraine beim Ankommen und beim Zurechtfinden im Alltag in Deutschland helfen sollen (z.B. Materialien zum Deutschlernen sowie Medienangebote), finden Sie auf der Themenseite bei basiswissen.asyl.net.
Aufgrund der sich schnell ändernden Lage und neu hinzukommenden Informationen können die Angaben auf dieser Seite schnell überholt sein. Wir bitten daher darum, die Aktualität zu überprüfen. Für Hinweise auf unzutreffende oder veraltete Informationen sind wir dankbar.
Because of the war in Ukraine, there is a rising number of inquiries about the possibilities of entry and residence in Germany and the EU for persons fleeing from Ukraine. We have collected information published by various bodies, mainly concerning entry and stay in Germany. We have limited the scope of this page primarily to legal information. Information and services to help refugees from Ukraine settle in and cope with everyday life in Germany (e.g. materials for learning German and media services) can be found on the special page at basiswissen.asyl.net.
Due to the rapidly changing situation, the information on this page may quickly become inaccurate. We therefore ask you to check whether it is up-to-date. We are grateful for any notifications concerning incorrect or outdated information.
Letztes Update & Ergänzungen: 28.11.2024
Regelungen und Materialien europäischer und internationaler Organisationen
Informationen für Schutzsuchende
Information for people fleeing Ukraine auf germany.iom.int (externer Link)
Durchführungsbeschluss vom 25.6.2024 zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes (externer Link, Durchführungsbeschluss 2024/1836, Abl. L vom 3.7.2024): Der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (entsprechend dem ursprünglichen Durchführungsbeschluss 2022/382 vom 4.3.2022) wird um ein Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert.
Durchführungsbeschluss vom 19.10.2023 zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes (externer Link, pdf, Durchführungsbeschluss 2023/2409 vom 19 Oktober 2023, Abl. L vom 24.10.2023): Der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (entsprechend dem Beschluss 2022/382, s.u.) wird um ein Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert.
Beschluss vom 4.3.2022 zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes nach der RL 2001/55/EG (pdf, Durchführungsbeschluss 2022/382 vom 4. März 2022, Abl. L 71/1 vom 4.3.2022), einschließlich der Definition der Personengruppen, für die der vorübergehende Schutz gilt sowie der Klarstellung, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 7 der Richtlinie 2001/55/EG (s.u.) den Beschluss auch auf andere Personengruppen anwenden können.
Anlage zum Beschluss vom 4.3.2022: Erklärung der Mitgliedstaaten, Artikel 11 der Richtlinie 2001/55/EG nicht anzuwenden (externer Link, pdf): Da Artikel 11 der Richtlinie nicht angewandt wird, sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, Personen wieder aufzunehmen, die in ihrem Hoheitsgebiet vorübergehenden Schutz genießen und sich unrechtmäßig in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates begeben haben (Beschluss zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, die die Haupteinreiseländer für Vertriebene aus der Ukraine darstellen).
Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (2001/55/EG): Die Richtlinie vom 20. Juli 2001 wurde als Reaktion auf die damals erhöhte Zahl von Schutzsuchenden aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens erlassen, kam bis zum Jahr 2022 aber nie zur Anwendung. Sie wird auch als "Massenzustromsrichtlinie" bezeichnet. Am 4. März 2022 hat der Rat der Innenminister*innen der EU auf Vorschlag der EU-Kommission erstmals beschlossen, die Richtlinie 2001/55/EG auf Vertriebene aus der Ukraine anzuwenden.
Schlussfolgerungen des Rates der EU, Außerordentliche Tagung am 24. Februar 2022
Informationen und FAQ zu den Rechten bei der Einreise in einen EU-Staat, bei der Weiterreise innerhalb der EU sowie zum Anspruch auf vorübergehenden Schutz, weitere Informationen nationaler Behörden
Leitlinien vom 2.3.2022 für das Außengrenzenmanagement zur Erleichterung des Grenzübertritts an den Grenzen zwischen der Ukraine und der EU
Leitlinien vom 21.3.2022 zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes nach der RL 2001/55/EG
Überblick zu Maßnahmen, die von EU-Mitgliedstaaten sowie von mit der EU assoziierten Staaten zur Aufnahme von ukrainischen Schutzsuchenden beschlossen wurden:
Gesetze, Verordnungen und Informationen der Bundesregierung sowie von Bund-/Länder-Institutionen
Einführung der Sozialhilfe für Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1.6.2022: Aufgrund der Neuregelung, die im "Einmalzahlungsgesetz" vom 23. Mai 2022 enthalten ist, erhalten aus der Ukraine geflüchtete Personen, die den vorübergehenden Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragt oder erhalten haben, ab dem 1. Juni 2022 Anspruch auf Leistungen des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, "Hartz IV") bzw. des Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe). Sie fallen damit aus dem Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes heraus ("Rechtskreiswechsel").
MPK Beschluss (PDF, externer Link) der Besprechung des Bundeskanzlers und der Regierungschef*innen der Länder vom 7.4.2022
Verlängerung der UkraineAufentFGV vom November 2024 (Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – 1. UkraineAufenthÄndFGV; BGBl. Teil I Nr. 363 vom 27.11.2024), abrufbar u.a. bei buzer.de: Bestehende Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG für vorübergehend Schutzberechtigte gelten bis zum 4. März 2026 automatisch fort (müssen also nicht einzeln verlängert werden), allerdings mit der Einschränkung auf bestimmte Personengruppen:
Bei Personen, die in der Ukraine kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht hatten, laufen somit bestehende Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG im Zeitraum zwischen dem 5. März 2025 und dem 4. Juni 2025 aus (siehe hierzu die Hinweise bei germany4ukraine.de).
Vorhergende Regelung: Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine, 28. November 2023 (BGBl. I Nr. 334 vom 4.12.2023), abrufbar u.a. bei buzer.de:
Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen vom 7.3.2022, geändert durch Verordnungen vom 3.5.2022, 24.8.2022, 28.11.2022, 24.5.2023, 27.5.2024 und 27.11.2024), u.a. abrufbar bei buzer.de. Die Verordnung regelt, welche Personen vom "Erfordernis eines Aufenthaltstitels" befreit sind, also ohne Visum oder einen anderen Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen dürfen. Dies ist laut § 2 Abs. 1 UkraineAufenthÜV der zuletzt im November 2024 geänderten Verordnung für diese Personengruppen möglich:
Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels gilt für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet. Mit der Änderung vom November 2024 wurde sichergestellt, dass dies für Einreisen bis zum 4. Dezember 2024 und damit für einen Gesamtzeitraum bis 4. März 2026 gilt. Dies entspricht der EU-weiten Regelung des Durchführungsbeschlusses vom 25. Juni 2024 (s.o.). Innerhalb der 90 Tage besteht dann die Gelegenheit, die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zu beantragen und damit den vorübergehenden Schutz geltend zu machen. Zu den Details der Regelung siehe asyl.net, Meldungen vom 11.4.2022, vom 18.8.2022, vom 30.8.2022, vom 5.6.2023 und vom 27.5.2024 sowie die "Fragen und Antworten zum Status nicht-ukrainischer Staatsangehöriger".
Weiterhin für 90 Tage vom Erfordernis des Aufenthaltstitels befreit sind ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, zu diesem Zeitpunkt aber dort ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten sowie in der Ukraine schutzberechtigte Personen, auf die diese Voraussetzungen zutreffen, und die bis zum 31. Dezember 2024 eingereist sind (§ 2 Abs. 2 der UkraineAufenthÜV).
Nicht (mehr) erfasst sind somit Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die sich am 24. Februar 2022 mit einem befristeten Aufenthaltstitel oder mit einem anderweitigen Schutzstatus, der nicht dem internationalen Schutz entspricht, in der Ukraine aufgehalten haben. Diese Personen benötigen also für die Einreise nach Deutschland ein Visum.
Rundschreiben vom 30. Mai 2024 zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Rats der EU zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (Aktualisierung der Rundschreiben vom 5. September 2022 zur Umsetzung des EU-Ratsbeschlusses sowie von Rundschreiben vom 5. September, 14. April und 14. März 2022):
Neu: Vom vorübergehenden Schutz ausgenommen werden somit nun Staatenlose und Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine lediglich ein befristetes Aufenthaltsrecht hatten. Bestehende Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG sollen für diese Personengruppe nicht verlängert werden (was ab dem 5. März 2025 greift, siehe dazu oben die UkraineAufenthFG vom November 2024).
Darüber hinaus enthält das Rundschreiben des BMI Hinweise zu den folgenden Themen:
Rundschreiben vom 8. August 2022 zur "Weiterwanderung" von Personen mit Anspruch auf vorübergehenden Schutz innerhalb der EU: In dem Rundschreiben werden Details zur europäischen Registrierungsplattform mitgeteilt (Temporary Protection Directive Platform, TPD-Platform), die einen Überblick über die der aus der Ukraine geflüchteten Personen ermöglichen soll. In diesem Zusammenhang werden in Bezug auf die Rechtslage in Deutschland insbesondere folgende Erläuterungen und Klarstellungen vorgenommen:
Rundschreiben vom 27. Mai 2022 zum "Rechtskreiswechsel": Durch das Inkrafttreten des "Einmalzahlungsgesetzes" können aus der Ukraine geflüchtete Menschen ab dem 1. Juni 2022 unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein, Leistungen nach SGB II (Grundsicherung) bzw. SGB XII (Sozialhilfe) zu beziehen; siehe hierzu auch unten: Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen vom 23.5.2022 sowie die Informationen der GGUA Flüchtlingshilfe vom 27.5.2022. Das Rundschreiben des BMI behandelt insbesondere diese Themen:
Rundschreiben vom 25. Mai 2022 zur Registrierung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022: Hinweise zum neuen § 49a Abs. 4a AufenthG (Personengruppen, bei denen erkennungsdienstliche Maßnahmen durchzuführen sind, mögliche Unzumutbarkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung bei vulnerablen Personengruppen); Verfahrenshinweise für die Behörden (zugleich Aktualisierung eines Rundschreibens vom 14.3.2022; externer Link von frsh.de)
Rundschreiben vom 18.03.2022 zum ausländerrechtlichen Pass- und Dokumentenwesen
Anordnung zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer(18.3.2022)
Allgemeinverfügung vom 17.03.2022 über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere (veröffentlicht von der GGUA)
Rundschreiben vom 15.3.2022 zur Verteilung von ukrainischen Vertriebenen auf die Bundesländer
Frühere Rundschreiben
Übersicht mit Unterstützungsangeboten: Ankommen und Teilhaben in Deutschland – Wie können ukrainische Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Deutschland leichter in einen Alltag zurückfinden?
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Fachliche Weisungen vom 23.5.2022 zum "Rechtskreiswechsel" (externer Link): Ab dem 1. Juni 2022 haben aus der Ukraine geflüchtete Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen des SGB II (Grundsicherung) bzw. des SGB XII (Sozialhilfe). Die Weisungen der Bundesagentur mit dem Titel "Bearbeitung von Fällen mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder entsprechender Fiktionsbescheinigung" richten sich an die zuständigen Behörden und sollen den Antrags- und Bearbeitungsprozess vereinfachen. Eine Zusammenfassung der Weisung hat die GGUA Flüchtlingshilfe Münster veröffentlicht (siehe unten, Arbeitshilfe der GGUA vom 27.5.2022).
Übersicht zu Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildungsförderung sowie zu Maßnahmen der Unterstützung beim Berufseinstieg für Personen mit vorübergehendem Schutz nach der EU-Richtlinie 2001/44/EG
Übersichtsseite "Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine"
bildungsketten.de: Linksammlung zu Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine: Sammlung von Internet-Seiten in Ukrainisch, Russisch oder Englisch
Beschluss vom 28.3.2022: Maßnahmen zur Sicherstellung eines schnellen und niedrigschwelligen Zugangs zu medizinischer und pflegerischer Versorgung; für alle Finanzierungsfragen soll Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bis zum 7. April 2022 Lösungsvorschläge erarbeiten
Umlaufbeschluss vom 28.3.2022: Einrichtung einer Bundeskoordinierungsstelle zur Aufnahme evakuierter Einrichtungen (insbesondere Waisenhäuser) aus der Ukraine
Informationen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zum Hochschulzugang für Geflüchtete aus der Ukraine (externer Link)
Ukraine: Informationssammlung (laufend aktualisiert)
Leitfaden: Unterbringung Geflüchteter in privatem Wohnraum (17.3.2022)
Russischsprachiger Telegramm-Kanal mit Informationen für Personen, die den Kriegsdienst verweigern (wollen).
Mehrsprachige Informationsflyer zum "Schutz vor Gewalt für Frauen und Kinder" (Deutsch, Ukrainisch, Russisch)
Information des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug bei Schutzberechtigten aus der Ukraine:
Materialien des DRK-Suchdienstes mit Informationen über die Angebote (dt./ukr.). Druckdateien der Materialien können auf Anfrage vom Suchdienst zur Verfügung gestellt werden (Mail an: suchdienst(at)drk.de):
Informationen zum Notfall-Telefonhotline für geflüchtete Roma aus der Ukraine in den Sprachen Romanes, Ukrainisch und Russisch.
Handreichung: Änderungen ab 1. Juni 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine ("Rechtskreiswechsel" vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II/SGB XII), 27.5.2022 (externer Link zu ggua.de)
Zusammenfassung der Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit vom 23. Mai 2022 zum Rechtskreiswechsel ab 1. Juni, 27.5.2022 (externer Link zu ggua.de)
Übersicht: Sozialrechtliche Rahmenbedingungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, 4.3.2022 (externer Link zu ggua.de)
Handreichung: Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine, zuletzt aktualisiert: 10.3.2022 (PDF Download hier)
Sammlung von Gesundheitsinformationen für Geflüchtete aus der Ukraine (inkl. Informationen in ukrainischer Sprache) zu folgenden Themen:
Videos mit Informationen zur Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) und zur mbeon App (produziert vom Paritätischen Gesamtverband und dem DRK)
Aufenthaltsrechtliche Informationen für Menschen aus der Ukraine
Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine: Laufend aktualisierte Sammlung von Informationen und Links (zT auf Englisch, Ukrainisch, Russisch)
Drittstaatsangehörige aus der Ukraine – Was ändert sich nach dem 31.8.2022? (Nachricht vom 23.9.2022)
Geflüchtete aus der Ukraine privat aufnehmen: Tipps und Hinweise (1.4.2022)
Informationen bezüglich Personen, denen mit Verweis auf eine (angebliche) Unionsbürgerschaft der vorübergehende Schutz und teilweise die Zahlung jeglicher Sozialleistungen verweigert wird. Das Problem betrifft vor allem Rom*nija aus der westukrainischen Region Transkarpatien.
Flyer: Schütze dich vor Menschenhandel! (Deutsch, Ukrainisch, Russisch)
PDF Download: Handreichung zu Möglichkeiten der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, (sehr) kurze Erklärung der Grundlagen:
Erlasse, Hinweise und Informationsmaterialien aus den Ländern
Zusammenstellung von Informationen und Links.
Informationen des Regierenden Bürgermeisters für Geflüchtete aus der Ukraine (Deutsch, Ukrainisch, Russisch, Englisch)
Verfahrenshinweise zur Erfassung von Flüchtlingen aus der Ukraine im Melderegister (Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres vom 14.4.2022: Landesspezifische Anpassung der Hinweise des BMI vom 29.3.2022 zur melderechtlichen Situation von Flüchtlingen aus der Ukraine)
Allgemeinverfügung des Landeseinwanderungsamts (LEA) anlässlich der Krisensituation in der Ukraine
Aufnahme Kriegsflüchtlinge Ukraine, Zusammenstellung von Informationen u.a. zu folgenden Themen
Kurzinformationen für Geflüchtete aus der Ukraine, verfügbar in vier Sprachen
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Ukraine - aktuelle Informationen
Übersichtsseite: Hilfe für Menschen aus der Ukraine
Hamburgasyl - Arbeitsgemeinschaft Kirchliche Flüchtlingsarbeit - Updates Ukraine
"Mecklenburg-Vorpommern hilft. Alles Wichtige zur zivilen Hilfe für die Ukraine"
Krieg in der Ukraine - Fragen und Antworten
Sammlung von Erlassen zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine
Aktuelle Informationen Ukraine
"Informationen zur Ukraine-Krise"
Ukraine-Übersichtsseite der Landesregierung
Ukraine- Themenportal zur aktuellen Lage
"Sachsen hilft Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine - alle Informationen für geflüchtete Ukrainer"
Ukraine: Hilfsangebote und Informationen für ukrainische Staatsangehörige
"Ukraine-Gesamterlass" – Zusammengefasste Erlassregelungen zur Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine (Erlass des schleswig-holsteinischen Innenministeriums vom 17. Juni 2022, externer Link zum Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein): Da davon ausgegangen wird, dass der rechtliche Rahmen für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine weitgehend finalisiert ist, wurden die bisherigen Regelungen in einem Erlass zusammengeführt. Hinweis: Verschiedene zuvor herausgegebene Erlasse, die die Aufnahme von Vertriebenen zum Thema haben, werden zugleich aufgehoben.
Ukraine aktuell (auf der Seite der Landesregierung, schleswig-holstein.de)
Hinweise zur Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine (auf der Seite des Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen)
Informationen zu Flucht und Ukraine auf Deutsch und Englisch