Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung verlängert

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist bis zum 2. Juni 2024 verlängert worden. Die erstmals im März 2022 in Kraft getretene Verordnung wurde ohne inhaltliche Veränderungen gegenüber der vorherigen Fassung am 24. Mai 2023 (Verkündung im Bundesgesetzblatt) erneut in Kraft gesetzt.

Aufgrund der Verlängerung bleibt es dabei, dass aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige sowie nicht-ukrainische Staatsangehörige, die in der Ukraine gewohnt haben, ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet für 90 Tage vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind. Dies gilt nun bei einer Einreise bis zum 4. März 2024. 

Die von der Verordnung erfassten Personengruppen sowie weitere Details können der Übersicht "Informationen zu Schutzsuchenden aus der Ukraine" entnommen werden (siehe Link unten).


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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