Der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ (kurz: UN-Zivilpakt) wurde am 16.12.1966 in New York von der Generalversammlung verabschiedet. Vertragsstaaten sind alle EU-Mitgliedstaaten sowie die ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates. Der UN-Zivilpakt bildet gemeinsam mit dem UN-Sozialpakt sowie der UN-Menschenrechtscharta das menschenrechtliche Fundament der Vereinten Nationenen.
Ergänzend dazu:
Erstes Fakultativprotokoll vom 16.12.1966 zum Individualbeschwerdeverfahren
Zweites Fakultativprotokoll vom 15.12.1989 zur Abschaffung der Todesstrafe