Der „Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ (kurz: UN-Sozialpakt) wurde am 16.12.1966 in New York von der Generalversammlung verabschiedet. Der UN-Sozialpakt bildet zusammen mit dem UN-Zivilpakt sowie der UN-Menschenrechtscharta das menschenrechtliche Fundament der Vereinten Nationen.
Ergänzend dazu:
Fakultativprotokoll vom 10.12.2008 zum Individualbeschwerdeverfahren