Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (kurz: UN-Menschenrechtscharta) wurde am 10.12.1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen völkerrechtlich verbindlichen Rechtstext, sondern um ein Bekenntnis der Vertragsstaaten zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Die UN-Menschenrechtscharta bildet gemeinsam mit dem UN-Zivilpakt sowie dem UN-Sozialpakt das menschenrechtliche Fundament der Vereinten Nationen.