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Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (Istanbul-Konvention) ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie trat am 1. August 2014 in Kraft und wurde am 12. Oktober 2017 von Deutschland ratifiziert. Seit dem 1. Februar 2018 gilt sie als Bundesgesetz, welches verbindlich anzuwenden ist. Zugleich ist die Istanbul-Konvention als völkerrechtlicher Vertrag von allen staatlichen Stellen bei der Auslegung und Anwendung des innerstaatlichen Rechts zu beachten.

Zweck der Istanbul-Konvention ist es, "Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen". Im Bereich des Aufenthalts- und Asylrechts ergeben sich daraus verschiedene Verpflichtungen, darunter verschiedene Schutzmaßnahmen für Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt, die Gewährleistung geschlechtsspezifischer Aufnahmebedingungen und die besondere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte im Asylverfahren (Art. 59–61).

Text der Konvention und erläuternder Bericht vom 11.5.2011 zum Download (Dokument des Europarats)