Europäisches Übereinkommen über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge (EATRR)

Das "Europäische Übereinkommen über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge" des Europarats vom 16.10.1980 dient der Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention und regelt, unter welchen Voraussetzungen die Verantwortung und Verpflichtungen für einen Flüchtling vom Staat der Anerkennung auf einen anderen Vertragsstaat, in den der Flüchtling weitergewandert ist, übergehen. Das Abkommen wird gelegentlich mit EÜÜVF abgekürzt, die überwiegend gebräuchliche Abkürzung ist EATRR (für European Agreement on Transfer of Responsibility for Refugees).

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