Die Visumsverordnung (EU) 2018/1806 in seiner Neufassung vom 1.1.2021 regelt, welche Drittstaatsangehörigen zur Einreise in das Schengen-Gebiet für kurzfristige Aufenthalte ein Visum benötigen und ersetzt die gleichnamige Verordnung (539/2001) vom 15.03.2001.
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Ergänzend dazu:
Verordnung (539/2001) vom 15.03.2001 (nicht mehr in Kraft)