Beschlüsse/Entscheidungen

Beschlüsse (früher: Entscheidungen) zählen zum Sekundärrecht der Europäischen Union. Sie können sich an bestimmte Adressatinnen und Adressaten richten oder aber an die Allgemeinheit. Beschlüsse sind verbindlich und bedürfen keiner Umsetzung in nationales Recht. Sie kommen beispielsweise zur Anwendung bei Einzelfallentscheidungen, Ernennungen, im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder bei Verhandlungen oder dem Abschluss von internationalen Übereinkommen.

 Für das Asyl- und Migrationsrecht sind insbesondere folgende Rechtsakte relevant: