Schengen-Besitzstand

Das Schengener Übereinkommen von 1985 und das Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 bilden zusammen den "Schengener-Besitzstand", der 1999 in die EU einbezogen wurden und somit heute auch EU-Gesetzgebung darstellt. Ziel der Regelungen ist der Abbau von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen und die Gewährleistung der Personenfreizügigkeit.


Link zum Schengener Übereinkommen

Link zum Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)