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Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG)

Die sogenannte Rückführungsrichtlinie (Rückf-RL) vom 16.12.2008 stellt Normen und Verfahren zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in den Mitgliedstaaten auf und dient damit der Schaffung einheitlicher Mindeststandards bei der Rückführung ausreisepflichtiger Personen. 

 

Link zur Richtlinie (deutsche Version)

Link zur Richtlinie (andere Sprachen)