Die sogenannte Rückführungsrichtlinie (Rückf-RL) vom 16.12.2008 stellt Normen und Verfahren zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in den Mitgliedstaaten auf und dient damit der Schaffung einheitlicher Mindeststandards bei der Rückführung ausreisepflichtiger Personen.