Die sogenannte Freizügigkeits- oder auch Unionsbürgerrichtlinie (Freizüg-RL) vom 29.04.2004 regelt das Recht der Unionsbürgerinnen und –bürger sowie ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Sie ist im Freizügigkeitsgesetz/EU umgesetzt.