Europäisches Fürsorgeabkommen (EFA)

Das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) wurde am 11.12.1953 von den Mitgliedstaaten des Europarates in Paris unterzeichnet und mittlerweile von 18 Staaten ratifiziert. Es beinhaltet die Verpflichtung der unterzeichnenden Staaten, Staatsangehörigen der jeweils anderen Staaten, die sich regelmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, genauso Sozialleistungen zu gewähren wie eigenen Bürgerinnen und Bürgern.  

 

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