Bundeskindergeldgesetz (BKKG)

Das Bundeskindergeldgesetz (BKKG) regelt die Voraussetzungen zum Erhalt von Kindergeld in Deutschland für beschränkt steuerpflichtige Person. Dies meint Personen, die zwar in Deutschland Einkünfte erzielen, ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt jedoch woanders haben. Für unbeschränkt steuerpflichtige Personen ist dagegen das Einkommenssteuergesetz (EStG) einschlägig.

Das BKKG ist insbesondere relevant für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Sie können danach für sich selbst Kindergeld beantragen. 

 

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