Schleusungs-Beihilfe-Richtlinie (2002/90/EG)

Die sogenannte Richtlinie vom 28.11.2002 dient der Bekämpfung irregulärer Einwanderung. Sie definiert dafür insbesondere den Straftatbestand der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt mit dem Ziel, bestehende Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten anzunähern und so den strafrechtlichen Rahmen zu verstärken. 

 

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