Die sogenannte Familienzusammenführungsrichtlinie (FamZ-RL) vom 22.09.2003 regelt die Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung durch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Gebiet der EU haben.
Link zur Richtlinie (deutsche Version)
Link zur Richtlinie (andere Sprachen)
Ergänzend dazu:
Bericht der EU-Kommission zur Anwendung der Familienzusammenführungsrichtlinie vom 08.10.2008