Die Richtlinie vom 20.07.2001 wurde als Reaktion auf die damals erhöhte Zahl von Schutzsuchenden aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens erlassen. Sie wird auch als "Massenzustromsrichtlinie" bezeichnet. Sie enthält Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle einer solchen Situation.