Die Familienzusammenführungsrichtlinie vom 22.09.2003 regelt die Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung durch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Gebiet der EU haben.
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Ergänzend dazu:
Bericht der EU-Kommission zur Anwendung der Familienzusammenführungsrichtlinie vom 08.10.2008