Die Verordnung vom 26.06.2013 regelt den europaweiten Fingerabdruckvergleich von Asylsuchenden und Menschen ohne Aufenthaltsrecht mittels des Fingerabdruck-Identifizierungssystems EURODAC. Es wurde zum Zwecke der Anwendung des Dublin-Übereinkommens eingeführt.
Link zur Verordnung (deutsche Version)
Link zur Verordnung (andere Sprachen)
Ergänzend dazu:
EURODAC-Verordnung (2725/2000) vom 11.12.2000 (nicht mehr in Kraft)
Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der EURODAC-Verordnung vom 03.12.2008