Das „Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951“, genannt Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist ein völkerrechtliches Abkommen. Es definiert, wer als Flüchtling in diesem Sinne anzusehen ist und welche fundamentalen Rechte damit einhergehen. Es ist mithin die wichtigste Rechtsgrundlage des internationalen Flüchtlingsrechts.
Ergänzend dazu:
Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31.01.1967