Keine "Dublin"-Überstellungen nach Ungarn, Rückführungen nach Italien und Griechenland vermehrt beabsichtigt

Mehreren Medienberichten zufolge wurden Überstellungen nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Systems aktuell ausgesetzt. Die Bundesregierung bestätigt, dass seit April keine Rückführung mehr erfolgt ist. In Bezug auf Griechenland hingegen wurden Dublin-Verfahren wieder eingeleitet, und nach Italien sollen nunmehr auch wieder Familien mit Kindern zurückgeführt werden.

Verschiedene Medien berichteten, dass Überstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Ungarn eingestellt wurden (so etwa tagesschau.de).  Die Berichte berufen sich auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. August 2017 auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur sog. Ergänzenden Asylstatistik (BT-Drs. 18/13428) für das zweite Quartal 2017.

Daraus ergibt sich, dass es zwar keinen offiziellen Überstellungsstopp nach Ungarn gibt, seit April 2017 jedoch keine Rückführungen durchgeführt wurden. Bereits seit der ungarischen Gesetzesverschärfungen im Frühjahr (wir berichteten: asyl.net Meldung vom 17.03.2017) machte Deutschland Zusicherungen Ungarns zur Voraussetzung für Rückführungen (wir berichteten: asyl.net Meldung vom 12.04.2017). Ob solche Zusicherungen von Ungarn im Einzelfall nicht erteilt werden oder das BAMF diese angesichts der verschärften Asylrechtslage in Ungarn anzweifelt, ist nicht bekannt. Übernahmeersuchen an Ungarn werden von Deutschland weiterhin gestellt.

In Bezug auf Griechenland führt Deutschland das Dublin-Verfahren seit dem Frühjahr 2017 wieder durch. Seit 2011 waren aufgrund systemischer Mängel im griechischen Asylsystem Dublin-Verfahren in Deutschland ausgesetzt. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass Übernahmeersuchen wieder gestellt werden für Personen, die ab dem 15. März 2017 nach Griechenland eingereist sind. Minderjährige und andere besonders schutzbedürftige Personen bleiben weiterhin hiervon verschont. Überstellungen erfolgen laut Bundesregierung im Einzelfall nur bei schriftlicher Zusicherung der griechischen Behörden, dass die Betroffenen entsprechend europäischer Vorgaben untergebracht werden und ein ordnungsgemäßes Asylverfahren erhalten. Bislang sei es noch zu keinen Überstellungen gekommen.

Was Überstellungen von Griechenland nach Deutschland zur Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung betrifft (hierzu ausführlich siehe: familie.asyl.net), ergab eine weitere Antwort der Bundesregierung vom 22. August 2017 auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke) seit April 2017 stark gesunkene Zahlen (Einzelheiten berichtete die taz). Dies ist die Folge einer von Deutschland initiierten „Verlangsamung“ der Überstellungen zur Familienzusammenführung (wir berichteten: asyl.net Meldung vom 02.06.2017), die von Menschenrechtssorganisationen stark kritisiert wird, da sie den Rechtsanspruch auf Familieneinheit vereitelt (siehe: offener Brief von 27 europäischen Organisationen).

Nach Italien sollen nunmehr auch wieder Familien mit Kindern überstellt werden. Dies ergibt sich aus Informationen, die dem migrationspolitischen Referenten der Bundestagsfraktion Die Linke, Thomas Hohlfeld, vorliegen. Danach prüft das BAMF seit Juni 2017 im Dublin-Verfahren wieder Überstellungen von Familien mit Kindern unter 16 Jahren, da sich die italienischen Aufnahmekapazitäten für Familien mit Kindern erhöht hätten. Familien mit Säuglingen und Kleinstkindern seien weiterhin nicht betroffen. Seit der Entscheidung des EGMR in der Rechtssache Tarakhel im Jahr 2014 (asyl.net: M22411) und entsprechender Urteile des BVerfG (asyl.net: M22909 und M22858) waren kaum noch Familien mit Kindern aus Deutschland überstellt worden, da sie der Rechtsprechung entsprechend von italienischer Zusicherung der angemessenen Aufnahme abhängig gemacht wurden.

Aus der ergänzenden Asylstatistik ergibt sich schließlich, dass es insgesamt im zweiten Quartal 2017 zu 1.699 Überstellungen aus Deutschland in andere europäische Staaten und 1.669 Überstellungen nach Deutschland gekommen ist. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke) bezeichnet dieses Ergebnis als „Nullsummenspiel“ und bemängelt das Dublin-System als wirkungslos, unsolidarisch und ungerecht (siehe Artikel in junge Welt). Aus diesen Gründen fordern viele Organisationen schon seit Jahren, dass Schutzsuchende frei wählen können sollten, in welchem Mitgliedsstaat sie ihren Asylantrag stellen (siehe etwa Memorandum Flüchtlingsaufnahme in der EU von 2013).


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