Die Korrektur eines Übersetzungsfehlers in einer EuGH-Entscheidung von 2013 stellt klar, dass bei der Asylantragsprüfung nicht nur nicht erwartet werden kann, dass Betroffene ihre sexuelle Orientierung im Herkunftsstaat „diskret“ ausleben, sondern dass auch eine Prognose über derartiges Verhalten…
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