Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat in einem Rundschreiben an die Bundesländer erste rechtliche Hinweise zur Aufnahme von Personen aus der Ukraine bekannt gegeben. In dem Schreiben wird erläutert, wer einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG beanspruchen kann, wie das Verfahren ablaufen soll…
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