Mehrere Bundesländer setzen Abschiebungen in den Iran aus

Verschiedenen Medienberichten zufolge haben mehrere Bundesländer Abschiebungen in den Iran ausgesetzt. Dies wird mit der gewaltsamen Niederschlagung von Demonstrationen durch iranische Sicherheitskräfte sowie mit einer allgemeinen Verschlechterung der Menschenrechtslage im Iran begründet. Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern soll sich mit der Frage eines bundesweiten Abschiebungsstopps befassen.

Zunächst hatte die nordrhein-westfälische Integrations- und Flüchtlingsministerin Josefine Paul laut einer Pressemitteilung vom 8. Oktober 2022 erklärt, dass es vor dem Hintergrund des harten Vorgehens der iranischen Sicherheitskräfte gegen Demonstrationen "unverantwortlich" sei, im Moment Personen in den Iran abzuschieben. Rückführungen in den Iran würden daher "bis auf Weiteres" ausgesetzt.

Laut einem Bericht von welt.de vom 11. Oktober 2022 haben eine Reihe von Bundesländern ähnliche Maßnahmen beschlossen oder beraten zur Zeit darüber: Demnach haben neben Nordrhein-Westfalen auch Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg erklärt, dass sie Abschiebungen in den Iran ausgesetzt hätten. In Rheinland-Pfalz liefen Beratungen über einen solchen Schritt.

Demgegenüber habe das Saarland "wie viele andere Bundesländer auch" lediglich darauf verwiesen, dass in diesem Jahr keine Abschiebungen in den Iran geplant seien. Andere Bundesländer (Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern) hätten weiterhin erklärt, dass bei der nächsten Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern (30.11. bis 2.12.2022 in München) eine bundesweite Regelung beschlossen werden solle. Damit eine Grundlage für einen Beschluss gegeben sei, soll das Auswärtige Amt zu diesem Treffen einen neuen Lagebericht zum Iran vorlegen, daran werde "mit Hochdruck gearbeitet".

Nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) können die zuständigen Landesbehörden Abschiebungen in bestimmte Staaten für längstens drei Monate aussetzen, Personen aus diesen Staaten muss dann eine Duldung erteilt werden. Sollen Abschiebungen für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten ausgesetzt werden, muss "zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit" eine Regelung mit dem Einvernehmen des Bundesministeriums des Innern getroffen werden - hier würde es sich dann um Aufnahmeanordnungen nach § 23 Abs. 1 AufenthG handeln. Den betroffenen Personen wäre dann eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Regelungen für Abschiebungsstopps sind aufgrund der geforderten Bundeseinheitlichkeit in der Praxis nur selten getroffen worden. Zuletzt bestand bis zum Ende des Jahres 2020 ein Abschiebungsstopp für Syrien, der aber bei der IMK im Dezember 2020 nicht verlängert wurde. Mit Blick auf die aktuelle Situation im Iran könnte eine bundeseinheitliche Regelung möglich sein, da Bundesinnenministerin Nancy Faeser bereits in der vergangengen Woche gegenüber dem Spiegel (Artikel vom 6.10.22) Abschiebungen in den Iran als "nicht verantwortbar" bezeichnet hatte. Faeser bezeichnete einen Abschiebungsstopp als "richtige[n] Schritt, über den die Länder schnellstmöglich entscheiden sollten." Die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben zudem laut den o.g. Berichten angekündigt, dass sie sich bei der IMK für einen bundesweiten Abschiebungsstopp einsetzen wollen.


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