Das deutsche Grundgesetz (GG) wurde am 08.05.1949 beschlossen. Es galt zunächst nur für die damalige Bundesrepublik (BRD); später traten ihm die ehemaligen Staaten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit Wirkung vom 03.10.1990 (Tag der Deutschen Einheit) bei. Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands. Es steht im Rang über allen anderen Bundesgesetzen und legt die grundlegende Werteordnung fest.
Das Grundgesetz trifft in Art. 116 GG eine Aussage zur deutschen Staatsangehörigkeit sowie dem Status von Vertriebenen und Spätaussiederinnen und –siedlern.