Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit

Das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vom 06.11.1997 wurde von 28 Mitgliedsstaaten des Europarates unterzeichnet. Das Übereinkommen zielt auf eine gerechte, diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Einbürgerungsverfahrens, Rechtsschutzmöglichkeiten sowie die Vermeidung von Staatenlosigkeit ab. Darüber hinaus trifft es Regelungen für den Fall der Mehrstaatigkeit.

 

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