Zu den wichtigsten Empfehlungen von UNHCR zählen:
- Begrenzung des Höchstdauers des Aufenthalts in den AnkER-Einrichtungen auf drei, höchstens sechs Monate;
- Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bei der Auswahl des Standorts (örtliche Infrastruktur, Bevölkerungszahl, organisatorische Handhabbarkeit etc.);
- Unabhängige Verfahrensberatung, wobei neben einer allgemeinen Information über das Verfahren eine fallspezifische Beratung nach Möglichkeit vor der Antragstellung, jedenfalls aber vor der Anhörung, erfolgen sollte; weitere Beratungstermine vor Zustellung des Bescheids sollen ermöglicht werden;
- Konzepte für die Gewaltprävention, Sicherheit der Einrichtung und das Konfliktmanagement.
- Frühzeitige Feststellung, ob Personen besonderen Unterstützungsbedarf haben und Berücksichtigung solcher besonderen Bedürfnisse bei der Aufnahme und im Verfahren. Unterbringung in den AnkER-Einrichtungen nur, wenn die betreffenden Bedürfnisse dort auch angemessen berücksichtigt werden können.