Neu bei uns: Fragen und Antworten zum Aufenthalt von geflüchteten Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine sollen in der EU den vorübergehenden Schutzstatus erhalten. Bei nicht-ukrainischen Staatsangehörigen, die sich zu Beginn des Kriegs in der Ukraine aufgehalten haben, greift dieser Schutz aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wir veröffentlichen bei asyl.net umfangreiche Informationen zu den Aufenthaltsperspektiven geflüchteter nicht-ukrainischer Personen in Form von "Fragen und Antworten".

Während durch Beschlüsse der EU und durch Vorgaben der deutschen Bundesregierung weitgehend geklärt ist, dass ukrainische Staatsangehörige einen Anspruch auf den vorübergehenden Schutzstatus (§ 24 AufenthG) haben, ist die Aufenthaltsperspektive von nicht-ukrainischen Drittstaatsangehörigen sowie von Staatenlosen, die vor dem Krieg geflüchtet sind, von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Dies gilt etwa für ausländische Studierende sowie für drittstaatsangehörige Familienangehörige von ukrainischen Staatsbürger*innen. Bei anderen ausländischen Staatsangehörigen entstehen Probleme dadurch, dass sie keinen Nachweis über den Status erbringen können, mit dem sie zuletzt in der Ukraine gelebt haben.

Die "Fragen und Antworten" bei asyl.net wurden von Claudius Voigt (GGUA Flüchtlingshilfe Münster) erarbeitet. Informiert wird über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die generell für den vorübergehenden Schutz sowie für nicht-ukrainische Staatsangehörige im Besonderen gelten. Darüber hinaus wird erläutert, welche Rechte aus dem Schutzstatus abgeleitet werden können bzw. welche aufenthaltsrechtlichen Alternativen infrage kommen. Behandelt werden im Einzelnen unter anderem diese Themen:

  • Regelungen für die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt bis Ende August 2022
  • Allgemeine Rahmenbedingungen des vorübergehenden Schutzes
  • Der vorübergehende Schutz für nicht-ukrainische Staatsangehörige (besonders: Notwendigkeit der Prüfung einer Rückkehrmöglichkeit ins ursprüngliche Herkunftsland)
  • Ablauf der Prüfung und Rechtsstellung während des Prüfverfahrens
  • Rechtsfolgen der Zuerkennung bzw. Ablehnung des vorübergehenden Schutzstatus
  • Andere Aufenthaltstitel, die unter Umständen beantragt werden können
  • Möglichkeit einer Asylantragstellung

Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

basiswissen.asyl.net

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