GEAS-Reform beschlossen: Der Rat der Europäischen Union hat zugestimmt

Mit der Zustimmung des Rates der Europäischen Union hat die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) die letzte Hürde genommen. Die Neuregelungen müssen innerhalb von zwei Jahren in den EU-Mitgliedstaaten implementiert werden.

Nach langjährigen Verhandlungen ist die GEAS Reform nunmehr beschlossen. Der Rat der Europäischen Union hat dem Reform-Paket am 14. Mai 2024 zugestimmt. Zuvor hatte das Europäische Parlament am 10. April 2024 zugestimmt. Es bedarf nun nur noch der Veröffentlichung der Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union. Dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Rechtsakte in nationales Recht umzusetzen. Laut LTO hat das BMI bereits angekündigt, die Frist nicht ausreizen zu wollen. Es werde bereits intensiv an Gesetzentwürfen gearbeitet.

Die GEAS Reform umfasst die (Neu-)Fassung von 10 Rechtsakten:

  • Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (in dieser Verordnung geht die Dublin-III-Verordnung auf)
  • Verordnung über Krisensituationen und höhere Gewalt
  • Eurodac-Verordnung
  • EU-Asylagentur
  • Screening-Verordnung
  • Asylverfahrensverordnung
  • Anerkennungsverordnung
  • Richtlinie über Aufnahmebedingungen
  • Verordnung zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens
  • Verordnung zur Festlegung des Rückführungsverfahrens

Hervorzuheben sind insbesondere die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement, die die Dublin-III-Verordnung ablöst, die Screening-Verordnung und die Asylverfahrensverordnung.

Innerhalb der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung wird die grundsätzliche Logik des Verteilsystems beibehalten, die auf dem Kriterium der illegalen Ersteinreise fußt. Die Aufnahme von Schutzsuchenden aus den Außengrenzstaaten bleibt freiwillig: Wenn Staaten keine Menschen aufnehmen wollen, können sie stattdessen in einen Fonds einzahlen. Die Fristenregelung für Überstellungen wird deutlich verschärft. Für Menschen, die als flüchtig gelten, können die Mitgliedstaaten die Überstellungsfrist nunmehr auf bis zu 36 Monate verlängern. Darüber hinaus enthält die Asyl- und Migrationsmanagementverordnung den sogenannten Solidaritätsmechanismus zur Unterstützung von EU-Staaten, in die viele schutzsuchende Personen einreisen. Die anderen Mitgliedstaaten sollen nach eigenem Ermessen entscheiden können, in welcher Form sie Unterstützung leisten wollen, infrage kommen die Übernahme von Schutzsuchenden, finanzielle Beiträge oder der Aufbau von Kapazitäten in den betroffenen Staaten, etwa durch Entsendung von Personal.

Die Screening-Verordnung umfasst verschiedene Funktionen. Schutzsuchenden sollen einem Screening unterzogen werden, wenn sie nicht die Einreisevoraussetzungen erfüllen und unabhängig davon, ob sie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben oder nicht. Während des Screenings gelten die Personen als nicht eingereist. Innerhalb des Screenings sollen die Personen aber auch einer Gesundheitskontrolle unterzogen, ihre Vulnerabilität überprüft, die Identität verifiziert, biometrische Daten erfasst und eine Sicherheitskontrolle durchgeführt werden. Außerdem sollen sie auf unterschiedliche Verfahrenswege aufgeteilt werden.

Die Asylverfahrensverordnung regelt die unterschiedlichen Verfahren, denen Schutzsuchende zugeführt werden sollen. So wird es ein reguläres Asylverfahren, ein Grenzrückkehrverfahren, beschleunigte Verfahren und Grenzverfahren geben. Den Grenzverfahren sollen u.a. solche Personen zugeführt werden, die aus Staaten stammen mit einer europaweit durchschnittlichen Anerkennungsquote von unter 20 % oder solche, denen vorgeworfen wird, ihre Identität zu verschleiern.

Wie die Praxis in der EU und in Deutschland nach der Umsetzung der verschiedenen Rechtsakte aussehen wird, lässt sich schwer vorhersagen. Pro Asyl hat einige Fälle fingiert, die aufgrund der Umsetzungsprognose und der bisherigen Praxis und Erfahrungen in den Mitgliedstaaten Realität werden könnten. Sie sind unter diesem Link zu finden: Pro Asyl: GEAS-Reform im EU-Parlament: Historischer Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa.

In der aktuellen Ausgabe des Asylmagazins (Heft 4-5/2024) findet sich ein Beitrag von Maximilian Pichl zur Reform des Europäischen Asylsystems (S. 141-147).

 


Hinweis

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