Der Rat der Europäischen Union und das Parlament hatten sich im Dezember 2024 auf die Grundzüge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verständigt. Viele Details blieben zu diesem Zeitpunkt aber noch unklar und die Texte der neuen Rechtsakte wurden erst anschließend finalisiert. Im April und Mai 2024 stimmten dann Parlament und Rat den Neuregelungen zu. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 22. Mai 2024 ist der Gesetzgebungsprozess nun abgeschlossen.
Für das Inkrafttreten und die Anwendbarkeit der jeweiligen Rechtsakte gelten unterschiedliche Bestimmungen. Bei den meisten Neuregelungen handelt es sich aber um Verordnungen, die nach einer Übergangsfrist von etwa zwei Jahren in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar anwendbar sind (also unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt gegebenenfalls im Recht der Mitgliedstaaten noch abweichende Regelungen getroffen sind). Nur einer der neuen Rechtsakte ist als Richtlinie ausgestaltet, deren Bestimmungen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Wir haben die neuen Rechtsakte in einer Tabelle zusammengestellt (unter "Anlage" unten). Dort finden sich auch Angaben dazu, welche bestehenden Normen durch die neuen Bestimmungen ersetzt oder geändert werden und ab wann sie gelten werden.