Am 1. August 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwei Urteile zu in Deutschland lange umstrittenen Rechtsfragen vorgelegt. Dabei geht es um den Familiennachzug in zwei verschiedenen Konstellationen:
- Nachzug von Eltern zu unbegleiteten Minderjährigen, die als Flüchtlinge anerkannt wurden
- Nachzug von minderjährigen Kindern zu Eltern, die als Flüchtlinge anerkannt wurden
In beiden Konstellationen kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass die bisherige in Deutschland vom Auswärtigen Amt vertretene Rechtsauffassung nicht mit europäischen Recht vereinbar ist (siehe hierzu auch die Meldungen bei asyl.net vom 1.8.2022 und vom 8.9.2022, Links siehe unten).
Die Fachinformation stellt die wichtigsten Aussagen der EuGH-Entscheidungen vor und erläutert, welche Auswirkungen die Urteile auf die deutsche Rechtslage und Rechtsanwendung haben. Daneben werden weitere Fragestellungen erörtert, die sich aus den Entscheidungen ergeben. Hierunter fällt etwa die Frage nach der Übertragbarkeit der EuGH-Rechtsprechung auf den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.