Am 27. Juni 2024 ist der wesentliche Teil der Neuregelungen des "Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts" in Kraft getreten. Durch umfassende Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz gelten dadurch nun bei Einbürgerungen zum Teil grundlegend neue Regelungen – so wurde der Grundsatz aufgegeben, dass im Fall einer Einbürgerung auf eine andere Staatsangehörigkeit verzichtet werden muss (siehe hierzu auch die unten aufgeführten Meldungen von asyl.net).
Unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage haben wir bei asyl.net die Themenseiten "Staatsangehörigkeit und Einbürgerung" vollständig überarbeitet und detaillierte Informationen zu den Neuregelungen aufgenommen, beispielsweise zu Bereichen Anspruchseinbürgerung sowie Verlust der Staatsangehörigkeit. Daneben finden sich auf den Themenseiten zahlreiche Links zu Seiten anderer Institutionen, die auf ihre Aktualität geprüft wurden.
Neue Webseite der Bundesregierung: einbuergerung.de
Aus Anlass der Neuregelungen hat darüber hinaus die Beauftragte des Bundes für Migration, Flüchtlinge und Integration Ende Juni 2024 eine neue Webseite veröffentlicht. Die Seite einbuergerung.de enthält unter anderem einen "Quick Check", mit dem interessierte Personen prüfen können, ob sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Zeitgleich hat das Amt der Integrationsbeauftraften eine Broschüre sowie einen Flyer mit dem Titel "Mein Weg zum deutschen Pass" herausgegeben, in denen die Regelungen für die Einbürgerung erläutert werden. Beide Publikationen sind auf der neuen Homepage abrufbar.