VG Berlin

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Zitieren als:
VG Berlin, Urteil vom 21.06.2022 - 38 K 294.19 A - asyl.net: M30772
https://www.asyl.net/rsdb/m30772
Leitsatz:

Familienschutz auch für Eheleuten mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten:

Begehren Ehegatt*innen oder Lebenspartner*innen gemäß § 26 Abs. 1, Abs. 5 AsylG internationalen Schutz im Wege des Familienschutzes, ist es unerheblich, ob sie die selbe Staatsangehörigkeit wie ihre schutzberechtigten Ehegatt*innen/Lebenspartner*innen haben. Es besteht kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, wonach die Ehegatt*innen/Lebenspartner*innen dieselbe Staatsangehörigkeit haben müssten.

(Leitsätze der Redaktion; unter Bezug auf: BVerwG, Urteil vom 25.11.2021 - 1 C 4.21 (Asylmagazin 3/2022, S. 90 ff.) - asyl.net: M30314; Hupke/Mantel, EuGH und BVerwG zum Familienschutz, Asylmagazin 3/2022, S. 74 ff.)

Schlagwörter: Familienschutz, Staatsangehörigkeit, Familienasyl,
Normen: AsylG § 26 Abs. 1, AsylG § 26 Abs. 5, RL 2011/95/EU Art. 23, RL 2011/95/EU Art. 2 Bst. j,
Auszüge:

[...]

15 Nach § 26 Abs. 5 S. 1 i.V.m. Abs. 1 S. 1 AsylG wird der Ehegatte eines subsidiär Schutzberechtigten anerkannt, wenn die Anerkennung des Berechtigten unanfechtbar ist (Nr. 1), die Ehe mit dem Berechtigten schon in dem Herkunftsstaat bestanden (Nr. 2), der Ehegatte vor der Anerkennung des Berechtigten eingereist ist oder er den Asylantrag unverzüglich nach der Einreise gestellt hat (Nr. 3) und die Anerkennung des Berechtigten nicht zu widerrufen oder zurückzunehmen ist (Nr. 4). [...]

16 Entgegen der Ansicht der Beklagten besteht darüber hinaus kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, dass die Ehegatten dieselbe Staatsangehörigkeit haben müssen (siehe ausführlich VG Aachen, Urteil vom 11. März 2022 – 10 K 2360/20.A –, juris Rn. 31ff. m.w.N.). [...] Der erforderliche Zusammenhang mit dem Zweck des internationalen Schutzes liegt vor, wenn der Schutz auf einen Angehörigen der Kernfamilie mit dem Ziel erstreckt wird, es der Schutzberechtigten zu ermöglichen, die Einheit ihrer Kernfamilie, welche für sie ein unentbehrliches Recht darstellt, aufrechtzuerhalten. Eine solche Erstreckung des internationalen Schutzes im Wege der Ableitung trägt dem Gebot, den Familienverband zu wahren, Rechnung (EuGH, Urteil vom 9. November 2021 – C- 91/20 –, NVwZ 2022, 235 [236], Rn. 41ff.; BVerwG, Urteil vom 25. November 2021 – BVerwG 1 C 4/21 –, juris, Asylmagazin 2022, 90, Rn. 17; siehe auch Hupke/Mantel, Asylmagazin 2022, 74 [78ff.]). Als Ehemann gehört der Kläger zu den Familienangehörigen nach Art. 2 lit. j) Qualifikations-RL 2011/95. [...]