Bundesministerium des Innern

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Zitieren als:
Bundesministerium des Innern, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 22.01.2021 - - asyl.net: M30538
https://www.asyl.net/rsdb/m30538
Leitsatz:

Anwendungshinweise zum Freizügigkeitsgesetz:

Das Bundesinnenministerium hat neue Anwendungshinweise zum Freizügigkeitsgesetz erlassen. Anlass ist insbesondere die Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU an das Unionsrecht, die im November 2020 in Kraft getreten ist. Schwerpunkt der Anpassung war die Änderung der Begriffsbestimmungen in § 1 des FreizügigG/EU sowie die Einführung eines Aufenthaltsrecht für "nahestehende Personen" in § 3a FreizügG/EU. Eine ausführliche Zusammenfassung der Änderungen findet sich hier.

(Zusammenfassung der Redaktion)

Schlagwörter: Freizügigkeitsrecht, EU-Staatsangehörige, nahestehende Personen, Anwendungshinweise, BMI, Bundesministerium des Innern, Drittstaatsangehörige, EWR, Großbritannien,
Normen: FreizügG/EU § 1, FreizügG/EU § 3a,
Auszüge:

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