Anwendungshinweise zum Freizügigkeitsgesetz:
Das Bundesinnenministerium hat neue Anwendungshinweise zum Freizügigkeitsgesetz erlassen. Anlass ist insbesondere die Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU an das Unionsrecht, die im November 2020 in Kraft getreten ist. Schwerpunkt der Anpassung war die Änderung der Begriffsbestimmungen in § 1 des FreizügigG/EU sowie die Einführung eines Aufenthaltsrecht für "nahestehende Personen" in § 3a FreizügG/EU. Eine ausführliche Zusammenfassung der Änderungen findet sich hier.
(Zusammenfassung der Redaktion)
Wir verweisen auf das Dokument.