Änderung der Wohnsitzauflage in der Duldung ohne Zustimmung der Zuzugsbehörde:
Die Zustimmung der aufnehmenden Ausländerbehörde zur Änderung der Wohnsitzauflage ist nicht erforderlich.
(Leitsätze der Redaktion, unter Verweis auf eine Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein aus Juli 2020)
[…]
Billigem Ermessen entspricht es vorliegend, die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen. […] Der Antragsgegner hat - trotz des mit gerichtlichem Schreiben vom 11. März 2021 übersandten Hinweises darauf, dass eine Zustimmung der Beigeladenen nicht erforderlich sein dürfte und dies auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein im Juli 2020 entschieden hat - an der Beteiligung der Beigeladenen festgehalten. [...]