VG Stade

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Zitieren als:
VG Stade, Beschluss vom 10.05.2021 - 2 B 231/21 - asyl.net: M29800
https://www.asyl.net/rsdb/m29800
Leitsatz:

Änderung der Wohnsitzauflage in der Duldung ohne Zustimmung der Zuzugsbehörde:

Die Zustimmung der aufnehmenden Ausländerbehörde zur Änderung der Wohnsitzauflage ist nicht erforderlich.

(Leitsätze der Redaktion, unter Verweis auf eine Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein aus Juli 2020)

Schlagwörter: Duldung, Umverteilung, Wohnsitzauflage, einstweilige Anordnung, Zustimmung, Zuzugsbehörde, Zuständigkeit, Ausländerbehörde,
Normen: VwGO § 123, AufenthG § 61,
Auszüge:

[…]

Billigem Ermessen entspricht es vorliegend, die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen. […] Der Antragsgegner hat - trotz des mit gerichtlichem Schreiben vom 11. März 2021 übersandten Hinweises darauf, dass eine Zustimmung der Beigeladenen nicht erforderlich sein dürfte und dies auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein im Juli 2020 entschieden hat - an der Beteiligung der Beigeladenen festgehalten. [...]