Yeziden sind als Angehörige einer nicht-moslemischen religiösen Gruppe seit 2003 zunehmend im Irak unter Druck geraten, zur Zielscheibe konfessioneller Gewalt geworden und in der Realität landesweit einem spezifischen Verfolgungs- und Vertreibungsdruck ausgesetzt. Der irakische Staat kann mangels effektiver Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet keinen Schutz bieten. Daher Flüchtlingsanerkennung für den vorverfolgten Kläger unter Anwendung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs.
vgl. VG Saarland, Urteil v. 26.10.2010 - 2 K 2158/09 -, M18237