VG Stuttgart

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Zitieren als:
VG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2008 - A 5 K 2480/08 - asyl.net: M15119
https://www.asyl.net/rsdb/M15119
Leitsatz:

Trifft die Begründung eines Anerkennungsbescheides des Bundesamts keine konkreten Feststellungen, sondern verweist stereotyp auf den "geschilderten Sachverhalt", gehört alles Vorgetragene zu den tragenden Gründen des Bescheides und nimmt somit an seiner Bestandskraft teil; die türkischen Sicherheitskräfte führen Datenblätter (Fisleme) über auffällig gewordene Personen; kein Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eines Kurden aus einer PKK-nahen Familie.

Schlagwörter: Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Anerkennungsbescheid, Bestandskraft, Begründung, Kurden, PKK, Kurden, Sippenhaft, Grenzkontrollen, Sicherheitskräfte, Situation bei Rückkehr, Fisleme, Datenblätter, politische Entwicklung, Änderung der Sachlage
Normen: AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge: