Zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung "A. und S." zum Elternnachzug: Bundesregierung sieht weiteren Abstimmungsbedarf

In der Bundesregierung wird die Frage, ob und wie eine grundlegende EuGH-Entscheidung zum Elternnachzug umzusetzen ist, weiterhin diskutiert, obwohl das Auswärtige Amt sich offenbar zuvor auf eine Position festgelegt hatte.

Zur Frage der Umsetzung des grundlegenden EuGH-Urteils in der Rechtssache "A. und S." zum Elternnachzug zu anerkannten, ehemals unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hatte das Auswärtige Amt verschiedenen Berichten zufolge erklärt, dass es die Entscheidung nicht für anwendbar hält (siehe unsere Meldung vom 12. Oktober 2018). Laut einer Auskunft der Bundesregierung muss die Frage aber innerhalb der Regierung noch abgestimmt werden, weil andere Ministerien Klärungsbedarf gesehen hätten.

Die Bundestagsabgeordnete Zaklin Nastic (Die Linke) hatte eine Frage zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung an die Bundesregierung gerichtet. In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung nun, dass die Position des Auswärtigen Amtes nur mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt gewesen sei. Andere Ressorts hätten zwischenzeitlich Abstimmungsbedarf angemeldet, "weshalb in der Bundesregierung eine größere Ressortabstimmung begonnen wurde" (Antwort des Staatsministers Michael Roth auf Frage 63, S. 6316 des Plenarprotokolls vom 17. Oktober 2018). Laut Thomas Hohlfeld, Referent der Fraktion Die Linke, hat eine solche Auskunft der Bundesregierung "Seltenheitswert".

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