Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Schutzsuchende aus der Ukraine

Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert wird. Der Beschluss des Rats wurde am heutigen 3. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Für aus der Ukraine geflüchtete Menschen war am 4. März 2022 erstmals die Richtlinie 2001/55/EG aktiviert worden, die die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Fall eines "Massenzustroms von Vertriebenen" vorsieht. Dabei wurden auch die Personengruppen festgelegt, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen und damit EU-weit Anspruch auf den vorübergehenden Schutz haben. HIerzu zählen insbesondere ukrainische Staatsangehörige, daneben unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Staatsangehörige anderer Länder (sogenannte Drittstaatsangehörige), die zu Beginn der russischen Invasion am 24. Februar 2022 in der Ukraine gelebt haben. In Deutschland wird die Richtlinie dadurch umgesetzt, dass diese Personengruppen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes haben.

Der Beschluss zur Feststellung des "Massenzustroms" und damit zur Aktivierung der Richtlinie galt zunächst für ein Jahr und verlängerte sich anschließend automatisch bis zum 4. März 2024. Im Oktober 2023 wurde dann eine Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2025 beschlossen.

Auf Vorschlag der Kommission hat der Rat der Europäischen Union nun frühzeitig einen erneuten Durchführungsbeschluss verabschiedet, mit dem die Richtlinie bis zum 4. März 2026 für anwendbar erklärt wird. Die Regelungen aus dem Durchführungsbeschluss vom März 2022 – also auch die vom Schutzstatus erfassten Personengruppen – bleiben unverändert.

Begründet wird die erneute Verlängerung damit, dass die Voraussetzungen für eine sichere und dauerhafte Rückkehr in die Ukraine nicht gegeben seien. In der Ukraine herrschten schwierige humanitäre Bedingungen sowie eine allgemeine Instabilität und unsichere Lage aufgrund der anhaltenden russischen Angriffe, darunter verstärkte Luftangriffe auf die Zivilbevölkerung im gesamten Land. Daher könne die Ankunft zahlreicher weiterer Menschen nicht ausgeschlossen werden. Außerdem würde laut dem Rat bei einer Beendigung des vorübergehenden Schutzes "die Effiziens der nationalen Asylsysteme" bedroht werden, weil in diesem Fall sehr viele Menschen gleichzeitig Asylanträge stellen würden.

Den Erwägungsgründen des Beschlusses zufolge genießen derzeit rund 4,19 Mio. Vertriebene aus der Ukraine vorübergehenden Schutz in der Europäischen Union. Diese Zahl sei bei einer leicht steigenden Tendenz stabil geblieben und werde voraussichtlich nicht zurückgehen. Eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes sei daher erforderlich, "solange der Krieg gegen die Ukraine anhält".


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