Studie zu Länderinformationen im Gerichtsverfahren

Studie: Strukturelle Unterschiede und Zugang zu Länderinformationen (COI) an mit Asyl befassten europäischen Gerichten

Juli 2011

Im Rahmen des europäischen Projekts "COI in Judicial Practice" ("Herkunftsländerinformationen in der gerichtlichen Entscheidungspraxis") haben Gábor Gyulai und Tudor Rosu vom ungarischen Helsinki-Komitee die Verwendung von Länderinformationen in Gerichtsverfahren in den Mitgliedstaaten der EU sowie der Schweiz untersucht. Ihre vergleichende Studie liegt jetzt auch in deutscher Sprache vor.

Die Studie zeigt erhebliche strukturelle Unterschiede hinsichtlich der Art und Weise auf, wie die Mitgliedstaaten der EU die Rechtsmittelinstanzen im Asylbereich organisieren. So sind in mittlerweile 16 Staaten die Verfahren bei spezialisierten Gerichtshöfen zentralisiert, während in den meisten übrigen Staaten (darunter Deutschland) ein Mischsystem aus dezentralisierten unteren Instanzen und übergeordneten zentralen Instanzen vorherrscht. Hinzu kommen enorme Unterschiede hinsichtlich des Zugangs der Gerichte zu Länderinformationen. Dabei reicht das Spektrum von Gerichten, die über spezielle Länderabteilungen verfügen, bis hin zu Gerichten, die lediglich die von den Verfahrensbeteiligten vorgelegten Informationen nutzen.

Die Studie des Ungarischen Helsinki-Komitees (2011) finden Sie hier.


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