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Praxishinweise zur aktuellen Aussetzung von Dublin-Überstellungen

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden vorläufig alle Dublin-Überstellungen ausgesetzt. Pro Asyl und Equal Rights Beyond Borders haben Hinweise dazu veröffentlicht, welche Auswirkungen dies auf laufende Verfahren hat und wie die Beratungspraxis damit umgehen kann.

Am 18. März 2020 teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Verwaltungsgerichten in Deutschland mit, dass alle Dublin-Überstellungen vorläufig von Amts wegen ausgesetzt seien, da sie angesichts der Corona-Pandemie bedingten Grenzschließungen und Reiseverbote nicht vertretbar seien (siehe asyl.net Meldung vom 23.3.2020).

Allerdings soll dies laut BAMF nicht dazu führen, dass die Zuständigkeit für die Durchführung der betreffenden Asylverfahren durch Ablauf der Überstellungsfrist auf Deutschland übergeht. Vielmehr werde die Überstellungsfrist während der Aussetzung lediglich unterbrochen. Das BAMF bezieht sich dabei auf § 80 Abs. 4 VwGO, wonach eine Behörde die Vollziehung eines Verwaltungsakts, der trotz Rechtsbehelf vollziehbar bleibt, aussetzen kann. Dies ist bei "Dublin-Bescheiden" der Fall, weil Klagen gegen diese Entscheidungen keine aufschiebende Wirkung haben. Zudem beruft sich das BAMF auf Art. 27 Abs. 4 der Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Aussetzung der Überstellungsentscheidung bis zum Abschluss des Rechtsbehelfs vorzusehen.

Pro Asyl kritisiert, dass diese Auffassung dem in der Dublin-III-Verordnung verankerten Beschleunigungsgebot widerspricht, wonach auch für die Betroffenen möglichst schnell Rechtssicherheit über die Zuständigkeit für ihr Asylverfahren geschaffen werden soll (siehe proasyl.de News vom 8.4.2020). Diesem Grundsatz könne durch Ausübung des in der Dublin-III-Verordnung vorgesehenen Selbsteintritts oder schlicht durch den bei Fristablauf erfolgenden Zuständigkeitsübergang entsprochen werden. Stattdessen verursache das BAMF aber durch sein Vorgehen Unsicherheit bei Betroffenen, erhöhten Beratungsbedarf und vermeidbare weitere Belastungen der Verwaltungsgerichte. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des BAMF.

Um die rechtlichen Auswirkungen der BAMF-Auffassung und Konsequenzen für die Beratungspraxis zu erläutern, haben Pro Asyl und Equal Rights Beyond Borders eine juristische Analyse und Beratungshinweise veröffentlicht. Darin wird auf die Wirkung dieser Rechtsauffassung in verschiedenen Fallkonstellationen eingegangen und es werden entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben. Die Hinweise sollen als Orientierung und Argumentationshilfe dienen, aber keine fachkundige anwaltliche Beratung ersetzen.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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